In publica commoda

Vermeidung von 'Raubverlagen' (predatory publishers) & Beratung zum Open-Acess-Publizieren


"Wissenschaftler*innen tragen Sorge dafür, dass ihre Forschungsergebnisse in den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entsprechenden Publikationsorganen veröffentlicht werden" (DFG-Kodex, Leitlinie 15).

Zwar hängt die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er zugänglich gemacht wird. Nicht jedes Prublikationsorgan genügt jedoch den Anforderungen wissenschaftlicher Integrität und Qualitätskontrolle. Problematisch ist inbesondere die Veröffentlichung von Forschungsarbeiten in sog. Raubverlagen („predatory publishers"). Laut der Definition des Committee on Publication Ethics (COPE) bezieht sich der Begriff des "predatory publishing" auf "systematic for-profit publication of purportedly scholarly content (in journals and articles, monographs, books, or conference proceedings) in a deceptive or fraudulent way and without any regard for quality assurance (COPE 2019). Um solche unseriösen Publikationspraktiken nicht zu fördern, übernimmt der Publikationsfonds der Universität nur die Kosten für Open-Acess-Publikationen, die in Publikationsorganen mit einer entsprechenden Qualitätssicherung (Peer-Review) veröffentlicht werden.

Für die Vermeidung von Raubverlagen finden Wissenschaftler*innen u. a. hier Orientierung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es auch predatory journals gibt, die diesen an Leitfragen orientierten Test "bestehen", so dass u.U. weitergehende Prüfschritte oder auch Beratung zu empfehlen sind.