Erklärung
Nr. 19 - 14.07.2025
Mit großer Erleichterung nimmt die Universität Kenntnis von der gerichtlichen Einigung zwischen dem ehemaligen Präsidenten Prof. Dr. Metin Tolan und der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts. Damit sind insgesamt vier laufende Verfahren, die eine erhebliche Belastung für die Findung einer neuen Präsidentin oder eines Präsidenten darstellen würden und auf dem Weg durch die Instanzen mehrere Jahre dauern könnten, endgültig beigelegt. Damit ist auch die Abwahl durch den Senat als wirksam anerkannt.
Die gerichtliche Einigung beinhaltet die Vereinbarung, über die gemeinsame öffentliche Erklärung, die bereits ihren Weg in die Presse gefunden hat, von weiteren Darstellungen wegen der Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten und zum Schutz personenbezogener Daten Abstand zu nehmen. Wir werden uns an diese Vereinbarung halten.
Die Hochschulleitung hat sich in den vergangenen Monaten bemüht, die Universität auf ihrem zukünftigen Weg zusammenzubringen und zu einen. Dies kann nur gelingen, wenn sich alle an diesem Prozess Beteiligten höchste gegenseitige Wertschätzung entgegenbringen. Die Hochschulleitung möchte in diesem Sinne hiermit ihre Dankbarkeit für die produktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremien der Universität zum Ausdruck bringen.