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Russisch (M.Ed.)

Darstellung des Studienangebotes

Das Studium des Faches Russisch im Master of Education vermittelt drei Teilqualifikationen. Die erste dieser Qualifikationen ist eine spezielle fachdidaktische. Die zweite Qualifikation ist eine sprachpraktische mit dem Ziel, Kenntnisse des Russischen auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erwerben. Die dritte Qualifikation ist eine fachwissenschaftliche – nach individueller Neigung und Wahl der Studierenden entweder eine sprach- oder eine kultur- und literaturwissenschaftliche.

Sprachanforderungen vor Studienbeginn

Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Russisch, deren Muttersprache nicht Russisch ist, müssen Kenntnisse der russischen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Der Nachweis darf beim Antrag auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens neunmonatigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem die russische Sprache Amtssprache ist, innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung.

Auslandsaufenthalt und Fremdsprachenkenntnisse während des Studiums

Bei der Anmeldung zum Examen ist der Nachweis eines dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthaltes erforderlich.

Sprachanforderungen während des Studiums

Vor der Meldung zur Master-Prüfung müssen Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache im Umfang von Mittelstufenkenntnissen / im Umfang der Stufe B1 des CERT nachgewiesen werden.