Abteilungen

Das Institut für Öffentliches Recht gliedert sich in vier Abteilungen, die den Forschungsschwerpunkten der zugeordneten Professuren entsprechen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Abteilungen, den Abteilungsdirektorinnen und Abteilungsdirektoren sowie deren Forschungsschwerpunkten:

Abteilungsdirektor: Prof. Dr. José Martínez

Zentrale Forschungsgegenstände dieser Abteilung sind das ausländische Öffentliche Recht und die Rechtsvergleichung im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Fokussiert werden dabei neben der Methodik der Rechtsvergleichung zum einen Fragen des Verfassungsrechtsvergleichs, insbesondere im Bereich des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Zum anderen beschäftigt sich die Abteilung mit ausgewählten Bereichen des Verwaltungsrechtsvergleichs. Hier liegen Schwerpunkte derzeit im Allgemeinen Verwaltungsrecht (E-Government, Transparenz, Instrumente des Verwaltungshandelns), des Verwaltungsprozeßrechts, des öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Umweltrechts.

Internetseite der Stiftungsprofessur von Prof. Martínez
Abteilungsdirektorin: BVRin Prof. Dr. Christine Langenfeld

Zentraler Forschungsgegenstand der Abteilung für Staatsrecht ist das Staatsrecht in seiner ganzen Breite, jeweils auch in seinen rechtsvergleichenden und internationalen, insbesondere europäischen Bezügen. Hinzu treten Forschungen zum institutionellen Recht der Europäischen Union und zum europäischen Antidiskriminierungsrecht (Schwerpunkt: Gleichbehandlung von Mann und Frau). Weitere Schwerpunkte stellen das Migrations- und Integrationsrecht sowie das Bildungsrecht dar, die aus der nationalen wie internationalen und rechtsvergleichenden Perspektive betrachtet werden. Weitere Forschungen gelten dem Verhältnis von Staat und Religion, welches in der Abteilung insbesondere in Hinblick auf die Herausforderungen betrachtet wird, die an dieses Verhältnis durch die „Einwanderung“ des Islam nach Deutschland und Europa gestellt werden.

Internetseite des Lehrstuhls von BVRin Prof. Langenfeld
Abteilungsdirektor*innen:
Prof. Dr. Thomas Mann und Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger

Die Abteilung für Verwaltungsrecht ist die einzige Abteilung innerhalb des Institutes für Öffentliches Recht, der (seit 2020) zwei Lehrstühle zugeordnet sind. Demgemäß deckt die Abteilung ein breites Forschungsfeld ab. Zentrale Gegenstände sind das Allgemeine und das Besondere Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht – und zwar jeweils in nationaler, europäischer, internationaler und rechtsvergleichender Perspektive. An beiden Lehrstühlen wird daneben zu diversen Themen des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts geforscht.

Innerhalb dieses Spektrums liegen die Arbeitsschwerpunkte von Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger und ihrem Team insbesondere im europäischen, internationalen und vergleichenden Verwaltungsrecht. Thematisch stehen das Umwelt- und Klimaschutzrecht (insbesondere Rechtsschutzfragen) sowie das Migrationsrecht im Mittelpunkt. Frau Prof. Schwerdtfegers verfassungsrechtliche Interessen konzentrieren sich auf den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem, das Parlamentsrecht, die Gesetzgebungslehre und das Außenverfassungsrecht. Ein übergreifender Forschungsansatz widmet sich den Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Rechtsebenen des nationalen, europäischen und internationalen öffentlichen Rechts. Hinzu treten interdisziplinäre Forschungsansätze, die Frau Prof. Schwerdtfeger gemeinsam mit Kollegen etwa aus der Politikwissenschaft und der Geographie verfolgt.

Die Arbeitsschwerpunkte von Herrn Prof. Dr. Thomas Mann und den an seinem Lehrstuhl tätigen Nachwuchswissenschaftlern liegen demgegenüber in den Bereichen des Kommunalrechts, des Berufsrechts der Freien Berufe, des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Umweltrechts, hier insbesondere bei Fragen des Abfall-, Berg- und Energierechts. Seine verfassungsrechtlichen Forschungsinteressen liegen vornehmlich im Landesverfassungsrecht, den Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung sowie den wirtschaftsrelevanten Grundrechten. Als Forschungsansätze besonders akzentuiert werden vor allem die staats- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit von Staat und Privaten bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben sowie die sich aus der Verzahnung verwaltungsrechtlicher Vorgaben mit dem Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht ergebenden Rechtsanwendungsprobleme. Interdisziplinäre Forschungsschnittmengen gibt es mit den Wirtschafts-, Ingenieur- und Naturwissenschaften.


Internetseite des Lehrstuhls von Prof. Mann

Internetseite des Lehrstuhls von Prof. Schwerdtfeger
Abteilungsdirektor: Prof. Dr. Hans Michael Heinig

Die Forschungsaktivitäten der Abteilung konzentrieren sich auf allgemeine Fragen der Demokratie- und Verfassungstheorie, der Grundlagen und aktuelle Rechtsfragen des deutschen und internationalen Religionsrechts sowie auf Verfassungsfragen des Sozialstaates und das europäische Sozialrecht.

Internetseite des Lehrstuhls von Prof. Heinig