Aktuelle Ausschreibungen
8 Jahre nach Abschluss der Promotion + bis zu 2 Jahre pro Kind (für maximal zwei Kinder) während der Elternzeit – also bei zwei Kindern maximal 12 Jahre nach Abschluss der Promotion. Ja. Es muss jedoch deutlich werden, welchen Nutzen der Aufenthalt für das Kompetenzzentrum hat und wie er mit Landschaftsresilienz zusammenhängt. Es handelt sich nicht um eine Projektförderung, sondern um eine Mobilitätsförderung. Sie sind nicht auf Europa beschränkt. Die Förderung für STSM ist an das jeweilige Förderjahr gebunden, welches in der Ausschreibung steht. Das bedeutet, dass sie im selben Förderjahr durchgeführt werden müssen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Wichtig ist, dass die Projekte thematisch im Arbeitsfeld des Kompetenzzentrums für Landschaftsresilienz verankert sind, die Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen und die Vernetzung innerhalb der Universität stärken. Es gibt keine festen Kategorien, die gefördert werden. Wichtig ist, dass die Aktivitäten die Sichtbarkeit des Kompetenzzentrums erhöhen und thematisch im Bereich der Landschaftsresilienz angesiedelt sind. Wichtig ist, dass die Projekte thematisch im Arbeitsfeld des Kompetenzzentrums für Landschaftsresilienz verankert sind, die Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen und die Vernetzung innerhalb der Universität stärken. Die Studierenden müssen den Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Projekte thematisch im Arbeitsfeld des Kompetenzzentrums für Landschaftsresilienz verankert sind, die Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen und die Vernetzung innerhalb der Universität stärken. Es gibt keine strikten Voraussetzungen für die PIs. Wichtig ist, dass die Projekte thematisch im Arbeitsfeld des Kompetenzzentrums für Landschaftsresilienz verankert sind, die Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen und die Vernetzung innerhalb der Universität stärken. Nein, die Mittel werden nicht als Pauschale zu Beginn ausgezahlt. Die Erstattung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Ausgaben, zum Beispiel über Rechnungen, Verträge oder Dienstreiseabrechnung. Alle Projektmittel müssen innerhalb des bewilligten Projektzeitraums ausgegeben werden, der maximal ein Jahr betragen darf. Dies gewährleistet eine klare Budgetführung und einen fristgerechten Abschluss. Die Projekte sollten auf eine ausgewogene Kombination der folgenden Aspekte abzielen: Das Projekt sollte von einer überzeugenden wissenschaftlichen Fragestellung oder Idee getragen sein und darauf abzielen, etwas in Gang zu setzen. Kreativität, Originalität sowie das Potenzial, weitere Überlegungen oder Kooperationen anzustoßen, werden besonders geschätzt. Ja, Personalkosten können gefördert werden, sofern sie direkt an den bewilligten Projektzeitraum gebunden sind.
Es ist möglich, neues Personal für einen kurzen, festen Zeitraum einzustellen, sofern dieser mit der Projektdauer übereinstimmt.
Für wissenschaftliches Personal müssen Verträge mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit umfassen und die gesamte Projektdauer abdecken. Es ist nicht zulässig, jemanden nur für einen Teilzeitraum des Projekts einzustellen (z. B. einen Monat in einem zweimonatigen Projekt).
Wenn ein geringerer Arbeitsumfang erforderlich ist, können Forschende stattdessen als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt werden. Auch hier muss die Vertragslaufzeit der Projektdauer entsprechen.
Sämtliches Personal wird über die Abteilung derdes antragstellenden PI an der Universität Göttingen angestellt. Das Competence Centre Landscape Resilience ist keine Anstellungseinrichtung, stellt jedoch die interne Finanzstelle zur Kostenabdeckung bereit.
In der Budgetvorlage sollte eine Kategorie für Personalkosten ergänzt oder entsprechende Personalkosten eingetragen werden, einschließlich Spezifikation (z. B. 20 Stunden/Monat studentische Hilfskraft für 2 Monate; 50 % TV-L E13 für 2 Monate usw.). Bitte beachten Sie, dass Personen für die gesamte Projektlaufzeit angestellt sein müssen.Innovationsfond: Ausschreibungen
Das Steuerungsgremium des Competence Centre Landscape Resilience (CLaRe) der Universität Göttingen freut sich, motivierte Forschende, Studierende und Mitarbeitende zur Bewerbung für die spannenden Förderprogramme des Innovationspools einzuladen. Bewerbungen können in den folgenden drei Förderlinien eingereicht werden:
Kategorie A:
Ausschreibung: Short-Term Scientific Missions, Outreach-Projekte und Studierenden-Projekte
Vorlagen: Antrag, Budgetkalkulation
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2026
Kategorie B:
Ausschreibung: Inter-/transdisziplinäre Projekte
Vorlagen: Antrag, Budgetkalkulation
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2026
Kategorie C:
Ausschreibung: Internationale Workshops
Vorlagen: Antrag, Budgetkalkulation
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2026
FAQ
Short-Term Scientific Missions (STSM)
Outreach-Projekte
Studierenden-Projekte
Inter-/transdisciplinäre Projekte
Wissenschaftlich: Publikationen, neue Methoden, Modelle oder Datensätze
Praxisorientiert: Workshops, Handlungsempfehlungen oder Pilotprojekte
MEthodisch: Formate für Stakeholder-Beteiligung, interdisziplinäre Werkzeuge
Die Ergebnisse müssen nicht großformatig ausfallen. Schon ein gut konzipierter Workshop an einer anderen Universität kann den Anforderungen entsprechen. Besonders willkommen sind jedoch Projekte, die längerfristige wissenschaftliche, politische oder kommunikative Netzwerke anstoßen.
Internationale Workshops