Aufgaben

Die Prüfungskommission besteht aus 5 Mitgliedern, die von den Statusgruppenvertretern des Fakultätsrates bestimmt werden: Drei aus der Hochschullehrergruppe, eines aus der Mitarbeiter- und eines aus der Studierendengruppe. Diese wählen aus der Hochschullehrergruppe einen Vorsitzenden.
Aufgabe der Prüfungskommission ist die Überwachung der Organisation der Prüfungen und die Einhaltung der Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung.
Die Prüfungskommission ist auf zwei Jahre besetzt. Die Amtszeit des Studierendenvertreters beträgt ein Jahr.
Die Kommission tagt in nicht-öffentlicher Sitzung.