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Ideenwettbewerb für Studierende 2021
»Studieren verändert – verändert studieren!«


Die pandemische Situation hat nicht nur Einfluss auf alle privaten Lebensbereiche genommen, sondern auch auf Studium und Lehre und das universitäre Leben. Es gibt neue Formen des Studierens und Lehrens, hybride Modelle, veränderte Kommunikation und neue Tools. Einiges zeichnet sich bereits jetzt ab: Gutes soll bleiben und Bewährtes weiterentwickelt werden – nicht nur digital oder virtuell. Welche Erfahrungen und Ideen aus der Pandemie kann und soll die Universität weiterhin begleiten oder ausbauen?

Sie haben gute Ideen zu Lehr-, Studien- und Serviceangeboten rund um das Motto »Studieren verändert – verändert studieren!«? Die Universität lädt ihre Studierenden herzlich ein, Vorschläge und neue Aktionen beim IDEENWETTBEWERB FÜR STUDIERENDE 2021 einzubringen.

[nähere Informationen werden durch Anklicken sichtbar]

Denkbar sind zum Beispiel Ideen zu folgenden Punkten: ...
- Wie sieht wissenschaftliches Lehren und Lernen in der nahen Zukunft aus?
- Wie sieht eine produktive Lernatmosphäre aus?
- Wie kann Mobilität im Studium in Zeiten einer globalen Pandemie aussehen? Wie kann ein Studium in Göttingen auch international sein?
- Welche Inhalte sollten Studienangebote zukünftig vermitteln?
- Wie kann der Einsatz moderner Kommunikation in Studium und Lehre gelingen? Was bedeutet das?
- Welche Social-Media-Kanäle oder Werkzeuge können für die Teilhabe an Lerngruppen hilfreich sein?
- Was bedeutet barrierefrei im Studium?
- Wie könnten zukünftig Serviceangebote sowie Beratungen und Unterstützungen gestaltet werden? Wie könnte die Beratung der Zukunft aussehen?

Bei Fragen rund um das Motto oder hinsichtlich Ihrer Entwürfe und Skizzen rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail an ideenwettbewerb[at]uni-goettingen.de.

Zu gewinnen gibt es sowohl lohnenswerte Geldprämien als auch Sachpreise in Höhe von insgesamt 1.250 Euro.

Schirmherr des Ideenwettbewerbs ist Prof. Metin Tolan, Präsident der Universität Göttingen.

Teilnahmebedingungen und Einsendeschluss
Erläutern Sie (egal, ob als Einzelperson oder im Team) kurz Ihren Vorschlag/Ihre Ansätze.
Um teilzunehmen, senden Sie Ihre Ideen bis zum 22.11.2021 (23:59 Uhr) ganz einfach formlos per E-Mail an ideenwettbewerb[at]uni-goettingen.de.
(Betreff: Ideenwettbewerb 2021 und Ihr Name)
oder per Post an:
Georg-August-Universität Göttingen
Meike Gottschlich
Abteilung Studium und Lehre
Stichwort: Ideenwettbewerb 2021
Wilhelmsplatz 2
37073 Göttingen
Folgende Angaben sollten Ihre Vorschläge beinhalten:
1) Ihre Kontaktdaten (Name, Matrikelnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer),
2) Titel der Idee,
3) Kurzbeschreibung des Ist-Zustands,
4) Plausible Erläuterung des Vorschlags (ggf. bei bestehenden Angeboten die Weiterentwicklungen beschreiben) sowie dessen mögliche Umsetzungen,
5) dadurch erreichte Verbesserung.

Die Beschreibung des Vorschlags kann 1-4 Seiten umfassen und sollte die genannten Punkte 1-5) enthalten (Ist-Zustand, Vorschlag, Umsetzungsmöglichkeiten und Verbesserungen).

Nicht als Vorschläge im Sinn des Ideenwettbewerbs gelten Hinweise oder Kritik ohne konkrete Lösungsvorschläge oder Verbesserungsvorschläge, die bereits in konkreter Planung sind.


Weitere Informationen und die Richtlinie zum Ideenwettbewerb finden Sie in der rechten Spalte.

Hinweise zum Datenschutz
Für die Bearbeitung der Anträge werden die folgenden personenbezogenen Daten, sofern Sie sie uns bekannt geben, gespeichert: Name, Vorname, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschrift, die Kommunikation mit uns im Wortlaut, Matrikelnummer, Studiengang/-fach und für die Teilnahme geforderte Angaben zu Vorschlägen/Ideen. Diese personenbezogenen Daten speichern wir regulär für die Dauer von einem Jahr ab dem Tag der jeweiligen Einsendefrist. Im Fall einer Prämierung speichern wir diese Daten regulär für die Dauer von zwei Jahren ab dem Tag der offiziellen Preisverleihung. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte (z.B. Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen, o.A.) erfolgt nur, wenn Sie zuvor schriftlich oder per E-Mail Ihr Einverständnis gegeben haben. Gegen die Datenverarbeitung können Sie Widerspruch einlegen.