Begrifflichkeiten in Kontext des Nachteilsausgleichs

Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass eine behinderte oder kranke Person zur Bewältigung ihres Alltags über längere Zeit Unterstützung benötigt. Dies ist häufig, aber nicht ausschließlich altersbedingt. Es gibt körperliche, kognitive und psychische Gründe für Pflegebedürftigkeit. Pflege von nahen Angehörigen kann Folgendes beinhalten (Beispiele):

  • regelmäßige Unterstützung bei der Haushaltsführung, Gesundheitsfürsorge, Vermögens- und behördlichen Angelegenheiten,
  • regelmäßige Unterstützung bei der Grundpflege (Waschen, Anziehen etc.),
  • Organisation einer plötzlich eintretenden Pflegesituation,
  • Organisation von und Begleitung zu Untersuchungen, Therapien und gesellschaftlicher Teilhabe,
  • gesetzliche Betreuung einer*eines nahen Angehörigen mit Demenz, Behinderung oder psychischer Erkrankung,
  • Betreuung und Erziehung eines körperlich oder psychisch behinderten oder chronisch kranken Kindes.