Nachteilsausgleich für Schwangere und Studierende mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung

Sie sind Student*in an der Universität Göttingen und schwanger, haben ein Kind/Kinder unter 14 Jahren oder tragen Verantwortung für pflege- und unterstützungsbedürftige Angehörige im Sinne des § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz? Dann stehen Sie vor der besonderen Herausforderung, sich zusätzlich zu Ihrer eigenen Person, um eine weitere Person zu kümmern, zu studieren und ggf. auch zu arbeiten.
Der Universität ist bewusst, dass Sie als Schwangere oder als Student*in mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung Verständnis für Ihre Situation und Flexibilität in den Prüfungs- und Präsenzregelungen benötigen. Deshalb soll ein Nachteilsausgleich gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO § 21 Abs. 1) gewährt werden, wenn Sie vor Vereinbarkeitsherausforderungen stehen, die Ihre Kommiliton*innen ohne Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nicht haben, z. B. Ausfall der Betreuung, regelmäßige Unterstützung eines nahen Angehörigen bei der Alltagsbewältigung oder Schwangerschaftsbeschwerden. Diesen Nachteilsausgleich können Sie im Prüfungsamt in Ihrer Fakultät beantragen.

Mit Ihren Fragen zum Nachteilsausgleich für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich an:

Ihre Dozent*innen:

  • Besprechen Sie mit Ihren Dozent*innen, wie Ihre Vereinbarkeitsherausforderungen ausgeglichen werden können. Dies kann Studien- und Prüfungsleistungen und Anwesenheiten betreffen.


Studien- und Prüfungsberatung in den Fakultäten

  • Beratung zur Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche entsprechend der jeweils geforderten Studien- und Prüfungsleistungen
  • Absprachen mit dem Prüfungsamt und Lehrenden


FamilienService:

  • Beantwortung grundsätzlicher Fragen zu Voraussetzungen, Nachweis und Verfahren des Nachteilsausgleichs
  • Informationen zu weiteren Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Mutterschutz, Beurlaubung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten)
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten bei der Beantragung


Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nutzen Sie bitte das Informationsangebot der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.