Beispiele – Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?

Bei Nachteilsausgleichen handelt es sich stets um eine bedarfsgerechte Einzelfallentscheidung. Somit können keine allgemeinverbindlichen Angaben zum Nachteilsausgleich getroffen werden, welche Modalitäten wann geeignet sind. Hier finden Sie Beispiele:

  • Verlängerung von Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten
  • Verlängerung der Prüfungszeit um tatsächlich anfallende Pausen
  • Einfluss von Studierenden auf Termin und Ort einer Prüfung
  • Ersatz einer festgelegten Leistung durch eine gleichwertige andere
  • Ersatz von Anwesenheitspflicht durch andere Leistungen
  • Modifikation im Zusammenhang mit Praktika, Exkursionen und Auslandsaufenthalten



Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nutzen Sie bitte das Informationsangebot der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.