Blickpunkt Sozialrecht in der Privatrechtspraxis
Die Veranstaltungsreihe
Gemeinsam mit der Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht Sabine Knickrehm richtet Prof. Dr. Olaf Deinert jährlich die Tagungsreihe Blickpunkt Sozialrecht in der Privatrechtspraxis aus. Darin werden regelmäßig aktuelle Fragestellungen im Grenzbereich von Sozial- und Privatrecht angesprochen und diskutiert. Ziel ist es, durch den wissenschaftlichen Diskurs von Referenten und Fachpublikum mehr Klarheit für die Anwendung von Sozialrecht in der Privatrechtspraxis zu erlangen. Die 2009 begründete Tagungsreihe wurde bis 2017 gemeinsam mit dem Präsidenten des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel ausgerichtet.
15. Blickpunkttagung am 18.04.2024: Mobile Arbeit nach der Pandemie - praktisch erprobt, rechtlich durchdrungen?
Die vergangene Blickpunkttagung widmete sich der mobilen Arbeit in der Post-Pandemie-Zeit. Neben sozialrechtlichen Sachverhalten wie dem Arbeitsunfall im Home-Office, galt es dabei, auch arbeitsrechtliche Fragen der konkreten Ausgestaltung mobiler Arbeit aufzugreifen.
Rückblick
Den Auftakt bildete im Mai 2009 mit großem Erfolg die Veranstaltung "Hartz IV - Bleiben die Familien auf der Strecke?", die sich mit Fragen im Spannungsfeld zwischen Familien- und Sozialrecht befasste. Im Rahmen der zweiten Tagung wurden 2010 unter dem Titel "Fördern, Fordern, Arbeitszwang - Workfare im Sozialrecht" Handlungsspielräume des (Sozial-)Staates zwischen legitimer hoheitlicher Steuerung und abzulehnendem Arbeitszwang evaluiert.
Im April 2011 wurde "Lohndumping durch Grundfreiheiten? - Die EU-Osterweiterung und ein grenzenloser deutscher Arbeitsmarkt" diskutiert und im Mai 2012 fand vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine Auseinandersetzung mit Fragen und Kontroversen im Grenzbereich von Erb- und Sozialrecht statt.
Bei der darauffolgenden Jubiläumsveranstaltung im Jahr 2013 wurde das Problemfeld der Altersgrenzen und Altersrenten - Arbeiten bis zum Umfallen oder wovon werden wir im Alter leben? sowohl vor dem Hintergrund der Rentenreform als auch bezüglich der Eurokrise behandelt.
Im Jahr 2014 wurde unter dem Titel "Zwischen Miethai und Sozialamt - Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet- und Grundsicherungsrecht" darauf eingegangen, wie das veränderte Mietrecht auf die Stellung des Grundsicherungsberechtigten einwirkt und insbesondere wem die Kosten der Reform faktisch auferlegt werden.
Die vergangene Veranstaltung vom 17. April 2015 setzte sich mit einem der wichtigsten Themen der damaligen Legislaturperiode der großen Koalition auseinander - dem Mindestlohn unter der Thematik "Lohnt sich der Mindestlohn? - Placebo oder Gewährleistung würdiger Arbeitsbedingungen?".
Auch 2016 blieb die Tagungsreihe ihrem Aktualitätsanspruch treu. Gegenstand der Veranstaltung am 12. Mai 2016 waren die bisherigen gesetzgeberischen Bemühungen eine Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt herbeizuführen und welche Auswirkungen die Regelungen des Sozialrechts für die Betroffenen haben.
Bei der Tagung im Folgejahr wurde am 27. April 2017 die Haftung in der Unfallversicherung näher betrachtet. Es war zu fragen, ob ein widerspruchsloser Ausgleich zwischen sozialem Schutz, zivilrechtlicher Haftung und Regress gelingen kann.
Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung am 26. April 2018 wurde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen näher betrachtet. Die bereits zehnte Blickpunkt-Tagung nahm in den Fokus, welchen Beitrag das BTHG zugunsten der Ausgestaltung eines modernen Teilhaberechts leistet und welche privatrechtlichen Auswirkungen sich daraus ergeben.
Am 4. April 2019 fand - mit thematischer Fokussierung auf den Sozialversicherungsregress - die elfte Blickpunkt-Tagung statt. Es galt, bei der bislang jungsten Veranstaltung aus der Blickpunk-Reihe, Antworten auf Fragestellungen und Lösungen für Praxisprobleme zu finden, die sich aus den vielfältigen System- und Interessengegensätzen an der Grenze von Zivilrecht und Sozialrecht ergeben.
Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die zwölfte Tagung, zum Thema "Verstaatlichung der Familienlasten? - Existenzsicherung zwischen familiärer und gesellschaftlicher Verantwortung", erst am 29. April 2021 stattfinden. Im Rahmen der webbasiert virtuell durchgeführten Veranstaltung wurden die Familienlasten im Spannungsfeld von Familien- und Sozialrecht in den Blick genommen. Auch mit Rücksicht auf sich fortwährend verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen wurde dabei die legislative Gestaltung inter- und intragenerationeller Lastenverteilung vor dem Hintergrund verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben für die rechtspraktische Fallbearbeitung aufbereitet.
Zurück in Präsenz fand am 28.04.2022 die dreizehnte Blickpunkttagung mit dem Titel "Arbeitnehmer und Beschäftigte - was gleich erscheint, muss nicht gleich sein - Können Selbstständige Arbeitnehmer sein?" statt. Diese Veranstaltung richtete ihr Augenmerk auf die Arbeitnehmer und Beschäftigte als Schlüsselbegriffe für den arbeits- und sozialrechtlichen Schutz, u.a. mit Blick auf die Stellung von GmbH-Geschäftsführern und Crowdworkern.
Die 14. Blickpunkttagung mit dem Titel "Fit für den Arbeitsmarkt? - Weiterbildung tut not" ging der Bedeutung der Qualifizierung vor Aufnahme einer Beschäftigung und im Arbeitsverhältnis nach. Neben Fragen der sozialrechtlichen Förderung und Teilhabe galt es dabei, auch die wechselseitigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und mögliche Vertragsgestaltungen aufzugreifen.
Die vergangene 15. Blickpunkttagung widmete sich der mobilen Arbeit in der Post-Pandemie-Zeit. Neben sozialrechtlichen Sachverhalten wie dem Arbeitsunfall im Home-Office, galt es dabei, auch arbeitsrechtliche Fragen der konkreten Ausgestaltung mobiler Arbeit aufzugreifen.