ausgelaufen am 03.05.2020
Notfallplan für die
Seminarbibliothek der Vereinigten Theologischen Seminare im Sommersemester 2020
Grundlage: | Vorgabe durch die niedersächsische Landesregierung am 17.03.2020 zur landesweiten Schließung aller Universitätsbibliotheken bis zunächst 19.04.2020. |
Umsetzung: | Nach Bekanntgabe der Verfügung wurde der öffentliche Bibliotheksbetrieb planmäßig heruntergefahren und sodann eingestellt. Dabei wurde zuvor den Examenskandidat*innen die Möglichkeit der Wochenendausleihe mit Aufstockung der Ausleihmöglichkeit von 6 auf 12 Büchern gewährt. Z.Zt. sind rd. 500 Bücher ausgeliehen. |
Szenario: | Verlängerung der Schließungen; eine Teilwiederaufnahme der Bereitstellung von Literatur ist für Forschung & (möglicherweise) digitale Lehre jedoch unumgänglich. |
Für den Fall der Fortführung einer Bibliotheksschließung über den 19.04. hinaus, sieht die Seminarbibliothek folgenden Notfallplan vor:
1. | Der Beschaffungsvorgang wird unverändert fortgeführt. Die Bibliotheksschließung hat auch bislang nicht zur Einstellung dieser Aufgabe geführt. Bestellungen aus den Lehrstühlen können in gewohnter Art und Weise über den HBK 2 oder in elektronischer Form eingeleitet werden. |
2. | Der regelmäßige Bibliothekszugang kann weiterhin nur dem Bibliothekspersonal vorbehalten werden, wobei ab dem 20.04.2020 ein Notbetrieb eingerichtet wird, sofern dem nicht Beschlüsse der Landesregierung oder des Präsidiums entgegenstehen. |
3. | Innerhalb dieses Notbetriebes, wird eine tägliche Kurzöffnungszeit vorgesehen. Diese wird zunächst von Montag – Freitag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr vorgesehen. In dieser Zeit soll dem wissenschaftlichen Mittelbau der Fakultät mit Lehrverpflichtung ein kontrollierter und auf eine Person begrenzter Zugang zur Bibliothek ohne Nutzung dort vorhandener Geräte eingerichtet werden. Die Anmeldung mit Angabe des gewünschten Zeitfensters erfolgt über die Bibliothekarin. Um möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen, sollte die Dauer des Aufenthaltes in der Bibliothek nicht mehr als 30 Minuten betragen. |
4. | Nicht nur, weil kein Desinfektionsmaterial zur Verfügung steht, sind die einschlägigen Hygienevorschriften zu beachten. Zur Vermeidung der Kontaminierung sind Handschuhe und Mundschutz Pflicht. Die Benutzung der Bibliotheksgeräte Scanner und Kopierer bleibt ausschließlich dem Bibliothekspersonal vorbehalten. |
5. | Die Bibliothek richtet einen Scanndienst für benötigte Lehrliteratur ein. Dazu übermitteln die Lehrstühle auf elektronischem Wege eine Liste an die Bibliothekarin, die folgende Angaben enthalten: a) Signatur, b) Titel und c) Seitenzahlen von – bis. Es ist zu beachten, dass die Umsetzung im Rahmen der Möglichkeiten der Bibliothek erfolgt und vermutlich bis zu eine Woche dauern kann. |
6. | Angemeldete Examenskandidat*innen und Promovenden der Fakultät können das Angebot der Kurzöffnungszeit ab dem 27.04.2020 nutzen. Auch hier gilt die Begrenzung entsprechend Punkt 3. Betroffene werden gebeten, sich bei der Bibliothekarin anzumelden. Unter Beachtung von Punkt 4 dürfen die Geräte nicht verwendet werden. Die Publikationen sollen lediglich abphotographiert werden. |
7. | Signierungen der neu eingetroffenen Bücher sind innerhalb der täglichen Kurzöffnungszeit im Büro der Bibliothekarin möglich. Es wird um vorherige Anmeldung gebeten. |
8. | Den Professuren der Fakultät wird eine Tagesausleihe eingeräumt. Die Bereitstellung und Eintragung der Bücher erfolgt durch das Bibliothekspersonal. Bedarfsanzeigen bitte an die Bibliothekarin. |
9. | Die in Wochenendausleihe gegangenen Bücher werden bis auf Weiteres erst dann durch die Bibliothek zurückgefordert, wenn ein hausinterner Bedarf angezeigt wird. |
10. | Alle aus einer Ausleihe zurückkehrenden Bücher werden entsprechend den z.Zt. geltenden Informationen zur Verweildauer des Coronavirus auf Papier für die Dauer von 4 vollen Tagen in Quarantäne gesetzt; sind also erst nach dieser Zeit wieder nutzbar. |
11. | Bei der Zusammenstellung der zu digitalisierenden Lehrliteratur denken Sie bitte daran, bei den geplanten Veranstaltungen auch den Bedarf Ihrer Mitarbeiter*innen sowie Lehrbeauftragten zu berücksichtigen. |
Für diejenigen, die einen Bibliotheksschlüssel haben, bittet die Bibliothek um die Beachtung von 4 Hinweisen:
A. Den Schlüssel keinesfalls weitergeben.
B. Einen Vermerk zu den ausgeliehenen Büchern am Tresen zu hinterlassen.
C. Die Innenschleusentür zu Bibliothek stets abschließen.
D. Die zurückkommenden Bücher einfach mit Datumszettel in einen Bibliothekskorb legen und diesen auf einem der Tische abstellen.
Göttingen, den 30.03.2020
gez. M. Janiszewski und M. Hase