Deutschlandstipendium (Infoseite der Fakultät)

Deutschlandstipendium 2023/24:



Liebe Studierende,

auf dieser Seite erhalten Sie relevante Informationen zum Bewerbungs- und Vergabeprozess des Deutschlandstipendiums. Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 01.09.2024.


Link zum Online-Bewerbungsportal


Vergaberunde 2022/23:
Zum zwölften Mal konnten wir im Wintersemester 2023/24 an der Fakultät für Agrarwissenschaften Deutschlandstipendien vergeben. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Förderfirmen und Unternehmen, ohne die das Deutschlandstipendium nicht möglich wäre!
Aufgrund der Vielzahl an Förderinnen und Förderer, konnten im aktuellen Wintersemester 31 Stipendien vergeben werden. Insgesamt 166 Bewerbungen sind für die Bewerbungsrunde eingegangen. Die Verfahrensnotenspanne der Stipendien liegt zwischen 1,0 und 1,6, je nach Zweckbindung.



Zeit-/Ablaufplan:

Bewerbungsfrist: In der Regel können Sie sich immer im September eines Jahres für ein Deutschlandstipendium bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist unter keinen Umständen eine Änderung oder das Nachreichen von Bewerbungsunterlagen mehr möglich. Die Bewerbung erfolgt erst online. Im Anschluss erhalten Sie ein Deckblatt mit Informationen zu den in Papierform einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen erhalten! Falls Sie dies wünschen, müssen Sie die Unterlagen per Einschreiben versenden. Ihre Unterlagen werden 12 Monate aufbewahrt und dann vernichtet.

Auswahl der Stipendiat*innen: Die Auswahl der Stipendiat*innen findet nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen meist Ende Oktober durch eine dezentrale Vergabekommission unter Leitung des Studiendekans Prof. von Tiedemann statt. Die Auswahlkommission vergibt die Stipendien anhand der Verfahrensnoten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Zweckbindungen von Fördererunternehmen. Gleichzeitig werden mögliche Nachrücker*innen bestimmt, für den Fall, dass ein*e Stipendiat*in nicht die volle Förderdauer in Anspruch nimmt.

Bescheide an Stipendiat*innen: Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden Sie schriftlich von der Universität benachrichtigt. Die Fakultät erteilt an dieser Stelle keine Auskunft. Die Stipendienbescheide werden zentral per E-Mail versendet und enthalten eine Annahmeerklärung (WICHTIG: geben Sie Ihre korrekte, aktuelle Adresse an!). Die Annahmeerklärung des Stipendiums muss an die Zentralverwaltung zurückgeschickt werden.


Der Beginn der Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember. Im Anschluss erhalten die StipendiatInnen die Auszahlung jeweils zum Monatsende.



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