Deutschlandstipendium (Infoseite der Fakultät)

Liebe Studierende,

auf dieser Seite erhalten Sie relevante Informationen zum Bewerbungs- und Vergabeprozess des Deutschlandstipendiums.

Bewerbungszeitraum beendet!
Link zum Online-Bewerbungsportal Bewerbungszeitraum 1.9.-30.09.2025

Deutschlandstipendium an der Fakultät für Agrarwissenschaften: Ein Erfolgsgeschichte

Wir freuen uns, dass wir in der Vergaberunde 2025/26 zum 14. Mal in Folge an der Fakultät für Agrarwissenschaften Deutschlandstipendien vergeben konnten! Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Förderfirmen, Unternehmen und private Förderpersonen, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Ohne euch wäre das Deutschlandstipendium nicht möglich!

In diesem Wintersemester 2025/26 konnten 31 Studierende der Fakultät mit einem Deutschlandstipendium ausgezeichnet werden. Das ist ein beeindruckender Erfolg, der auf die Vielzahl an Förderern und Förderinnen zurückzuführen ist. Insgesamt haben sich 263 Studierende für ein Deutschlandstipendium beworben, was zeigt, dass unsere Studierenden auf der Suche nach Möglichkeiten sind, ihre akademischen Ziele zu erreichen.

Die Verfahrensnotenspanne der Stipendien liegt zwischen 0,7 und 1,4 , je nach Zweckbindung. Wir sind stolz auf unsere Studierenden und danken allen, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen. Ein besonderer Dank geht an die Mitglieder der Auswahlkommission!


Zeit-/Ablaufplan:

Bewerbungsfrist: In der Regel können Sie sich immer im September eines Jahres für ein Deutschlandstipendium bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist unter keinen Umständen eine Änderung oder das Nachreichen von Bewerbungsunterlagen mehr möglich. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

Auswahl der Stipendiat*innen: Die Auswahl der Stipendiat*innen findet nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen - meist Ende Oktober - durch eine dezentrale Auswahlkommission, unter Leitung des Studiendekans Prof. Dr. Daniel Mörlein, statt. Die Stipendien werden anhand der Verfahrensnoten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Zweckbindungen von Fördererunternehmen vergeben. Gleichzeitig werden mögliche Nachrücker*innen bestimmt, für den Fall, dass ein*e Stipendiat*in nicht die volle Förderdauer in Anspruch nimmt.

Bescheide an Stipendiat*innen: Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden Sie schriftlich von der Universität benachrichtigt. Die Fakultät erteilt an dieser Stelle keine Auskunft. Die Stipendienbescheide werden zentral per E-Mail versendet und enthalten eine Annahmeerklärung (WICHTIG: geben Sie Ihre korrekte, aktuelle Adresse an!). Die Annahmeerklärung des Stipendiums muss an die Zentralverwaltung zurückgeschickt werden.

Der Beginn der Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember. Im Anschluss erhalten die StipendiatInnen die Auszahlung jeweils zum Monatsende.


Nähere Informationen zur Bewerbung