Die wichtigsten Regelungen zur Verwendung von SQM

Bei der Antragstellung ist wichtig, dass Sie die folgenden Regeln, Richtlinien und Hinweise beachten.

Da es sich bei der Förderung der SQM um ergänzender Maßnahmen handelt, darf keine Grundversorgung finanziert werden, z.B. Lehre in Pflichtveranstaltungen.
Bitte beachten:

I. Die Höhe der aktuellen Personalkosten für den Zeitraum der beantragten Maßnahme angeben, zu finden unter Personalabteilung. und dort Info Center, Personaladministration und Personalentwicklung nutzen. Für WiSe bitte immer den zusätzlichen Betrag des Jahresendgeldes mit berechnen. Aufstockung von WHK wird angestrebt, da eine Neueinstellung zu zeitaufwendig ist.

II. Eine Finanzierung von zusätzlichem Lehrpersonal ist nur möglich, wenn diese Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen.

III. bei Änderungen von bereits bewilligten Anträgen ist zu beachten, dass diese erneut den Gremienweg durchlaufen müssen.

IV. Die studentischen Verwendungsvorschläge (gilt somit auch für Arbeitsgemeinschaften) können bewilligt werden „unter der Bedingung, dass ein zur Mittelverausgabung beauftragter Stiftungsbediensteter garantiert, dass die Verwendung der Mittel in Form der Zuweisung für ein bestimmtes Projekt, ordnungsgemäß erfolgt und regelkonform ist“.

Das bedeutet, dass ein/e Mitarbeiter/in Verantwortung dafür tragen muss, dass bei der Umsetzung der Maßnahme die Finanz- und Verfahrensregeln der Universität eingehalten werden. Alle Beauftragungen bzw. Bestellungen sowie Abrechnungen sollten durch ihn/sie erfolgen.
Verwendungsvorschlägen müssen formal von einem/einer verantwortlichen Mitarbeiter/in gestellt werden. Diese wären dann im Antragsformular einzutragen.

Studierenden können auch ihre Vorschläge der Fachschaft mitteilen, die diese dann einreichen.