In publica commoda

Elektro- und Elektronikschrott

Sammlung von Elektro-Altgeräten
Am 24. März 2006 trat die letzte Stufe des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Auch in unserer Universität und der UMG werden seit dem ausgediente Elektrogeräte von der Kaffeemaschine über den PC bis zum Laborgerät gesammelt und zum Recycling abgegeben. Denn im Elektroschrott stecken viele wertvolle Stoffe, die bei der Produktion von neuen Geräten wieder eingesetzt werden können. Dies ist aber nur bei einer getrennten Sammlung von Altgeräten möglich. Diese gehören daher nicht in den Restmüll. Auf den neueren Geräten befindet sich darum bereits als Kennzeichnungs-Symbol die durchgekreuzte Mülltonne.

Bei Bedarf, z. B. wenn einmal größere Mengen entsorgt werden müssen, können auch Sammelbehälter (Gitterboxen) in Absprache mit Ihnen an einem geeigneten Standort aufgestellt werden. Auch der Rückbau und die Abholung von Großgeräten kann im Einzelfall geplant und organisiert werden. Wenden Sie sich hierfür an das Zentrale Sammellager: Tel. 33124.

Ein wichtiger Hinweis:
Nach wie vor gilt, dass infektiöse Geräte vor der Verschrottung durch die Nutzer zu desinfizieren sind. Bei Geräten aus radioaktiv genutzten Bereichen ist vor der Entsorgung die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz zu beteiligen! Dies gilt auch für radioaktive Ionisationsrauchmelder, die im Technischen Gebäudemanagement bzw. Geschäftsbereich Technik anfallen.

Bei Ihnen fällt Elektro-/Elektronikschrott an? Unsere Merkblätter/Poster informieren Sie darüber, an wen Sie sich wenden können.