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Evaluation der Nachhaltigkeitsgrundsätze

Die Universität Göttingen sieht sich der besonderen Vorbildfunktion von Hochschulen verpflichtet zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Daher übernimmt die Universität Göttingen auch bei ihren Finanzanlagen gesellschaftliche Verantwortung und hat sich 2018 als zweite Universität in Deutschland dem sogenannten Divestment verpflichtet. Seitdem wählt die Universität ihre Finanzanlagen nicht allein nach wirtschaftlichen Aspekten, sondern auch nach sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien aus und veräußert schrittweise Investments, die bestimmte nachhaltigkeitsrelevante Parameter nicht erfüllen.

Bei der Auswahl geeigneter Finanzanlagen fokussiert die Universität soziale, ethische und ökologische Investments auf Basis der Agenda 21 der Vereinten Nationen (UN) und anderer geeigneter Nachhaltigkeitsindizes. Investitionen in Unternehmen, deren Hauptgeschäftszweig Exploration, Förderung, Transport und Vertrieb oder Energiegewinnung aus fossilen und nuklearen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran) ist, dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Gleiches gilt für Unternehmen, die gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstoßen.

Bei der Auswahl der Finanzinstrumente geht es daher nicht nur darum, Investments in fossile Energien auszuschließen, sondern auch um den Einbezug von ESG-Kriterien (Environment-Social-Government). Somit wird gewährleistet, dass die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt werden. Für die stringente Umsetzung und Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele werden die Expertisen der unabhängigen Agentur MSCI ESG Research LLC herangezogen. Die angewandte Ratingskala des Anbieters umfasst sieben sogenannte Scores und reicht von AAA („Leader/grün“) bis CCC („Laggard/rot“) (Link).

Um den stetigen Ausbau der Nachhaltigkeit bei den Finanzanlagen zu fördern, hat die Universität Göttingen ergänzend zu den in den Anlagegrundsätzen festgelegten Kriterien beschlossen, dass Neuinvestitionen in Finanzanlagen ein MSCI-ESG-Rating von mindestens „A“ aufweisen müssen.

Zur Umsetzung des Divestments, also der Abgabe von Finanzanlagen in Bezug auf Unternehmen, deren Hauptgeschäftszweig die oben genannten Felder betreffen, wurden seit 2018 Finanztitel (Aktien und Anleihen) mit einem Volumen von ca. 8,5 Mio. € Euro veräußert. Weitere Finanzanlagen, die zwar nicht direkt den Ausschlusskriterien der Anlagegrundsätze zugeordnet werden konnten, aber das festgelegte Mindest-Rating „A“ gemäß MSCI ESG nicht aufweisen konnten, wurden mit einem Volumen von ca. 10 Mio. € gleichfalls aktiv veräußert.

Im Ergebnis sind derzeit 34 % der universitären Geldanlagen in der Rating-Stufe „Leader“ (AAA) investiert und weitere 31 % erfüllen das Mindest-Rating „A“. Darüber hinaus stehen 28,75 % der Finanzanlagen (Termin- und Tagesgelder sowie Immobilienfonds) im Einklang mit den UN- und ILO-Nachhaltigkeitskriterien. Lediglich 6 % der Finanzanlagen sind noch mit einem Rating von „BBB“ sowie nur 0,25 % als „Laggard“ klassifiziert. Diese genannten Positionen, die die vereinbarten Nachhaltigkeitskriterien aktuell nicht erfüllen, beziehen sich auf zwei Unternehmensanleihen und einen Finanztitel. Diese drei Investitionen erfolgten vor 2018 und unterliegen einem strengen Monitoring.

Somit erfüllen bereits 93,75 % der vorhandenen universitären Finanzanlagen und 100% der neu getätigten Anlagen die gesteckten Anforderungen für nachhaltige Investments. Die Universität besitzt zudem eine Beteiligung aus dem Bereich Erneuerbarer Energien, die speziell auf derartige Projekte und deren Infrastruktur abgestellt ist. Damit trägt die Universität maßgeblich zu zusätzlichen CO2-Einsparungen bei.