Evaluationsbögen

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat in seiner Sitzung vom 19.12.2008 beschlossen, dass die Evaluation von erfolgten Maßnahmen in einem größeren Rahmen erfolgen soll.


Die Evaluationen sind nach dem tatsächlichen Abschluss der Maßnahmen bzw. bei der Stellung eines entsprechenden Folgeantrages beim dezentralen Controlling einzureichen!

Somit unterliegen nun folgende Maßnahmenarten der Evaluationspflicht:

• LfbAs (nach Ende der gesamten Beschäftigungszeit)
• Tutorien
• Lehraufträge
• Exkursionen
• Bibliotheksöffnungen
• Sachmittelanschaffungen

Ziel ist es, mindestens eine quantitative Evaluation der Maßnahmen zu erreichen, die langfristig finanziert wurden, und somit ein genaueres Bild der Kosten-Nutzen-Relationen zu erhalten.
Zusätzliche Informationen sind immer willkommen und unterstützen die Studienkommission bei der Bearbeitung der eingehenden Vorschläge!