Verein zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e.V.

Der Verein zur Förderung der Arbeitsrechts-vergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e.V. wurde im Jahre 1990 in Göttingen gegründet. Die Initiative hierzu ging von Prof. Dr. Dres. h.c. Franz Gamillscheg und Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Molitor aus. Zu den weiteren Gründungsmitgliedern gehörten Joachim von der Behrens, Prof. Dr. Thomas Dieterich, Prof. Dr. Egon Lorenz, Dr. Dirk Neumann, Prof. Dr. Hansjörg Otto sowie Prof. Dr. Monika Schlachter. Dem Verein gehören heute neben Wissenschaftlern Vertreter aus Rechtsprechung, Unternehmen und sozialpolitisch tätigen Verbänden an.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Forschungsarbeiten am Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen im deutschen und ausländischen, insbesondere im europäischen und internationalen Arbeitsrecht, zu fördern. Dabei steht das Bemühen im Vordergrund, über das Arbeitsrecht hinaus die reale Arbeitswelt und deren Akteure in den Blick zu nehmen. Seinen Zweck verwirklicht der Verein insbesondere durch den Ausbau der Bibliothek des Instituts, die heute in Deutschland als eine der am besten ausgestatteten Bibliotheken internationaler Fachliteratur arbeitsrechtlicher Art gelten dürfte. Der Verein unterstützt die Begründung und Vertiefung von Kontakten mit ausländischen Wissenschaftlern und Praktikern des Arbeitsrechts und fördert zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ihm obliegt die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen. Neben zahlreichen Vortragsveranstaltungen organisiert der Verein ganztägige Symposien in der Veranstaltungsreihe - Göttinger Forum zum Arbeitsrecht z. B. zu den Themen „Tarifautonomie in Europa“ (1994), „Das Arbeitsrecht im Umbruch - Flucht aus dem Tarifvertrag“ (1998), „Betriebsverfassung in der Diskussion“ (2001), „Arbeitswelt im Wandel - Lebensbegleitendes Lernen als Schlüsselfaktor für die Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit“ (2006), „Der flexible Flächentarifvertrag - Praktische Erfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen“ (2007), „Der Prozess der Entstehung und Umsetzung europäischen Arbeitsrechts – Probleme und Perspektiven“ (2008), „Die Zukunft der Tarifautonomie in Europa“ (2009), „Leistungsvergütung zwischen Mythos und Realität“ (2010), „Betriebliche Altersversorgung - Auslaufmodell oder Renaissance?“ (2013), „Der demographische Wandel in der Arbeitswelt - Herausforderungen für das Arbeits- und Sozialrecht“ (2016). Dabei verfolgt der Verein eine enge Kooperation mit der Praxis und insbesondere mit den Sozialpartnern.

Der als gemeinnützig anerkannte Verein finanziert sich aus Spenden sowie regelmäßigen Beiträgen, deren Höhe primär der Selbsteinschätzung durch die Mitglieder obliegt. Mitglieder des Vereins können natürliche wie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Datenschutz-Grundverordnung

Der Verein zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e.V. speichert zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen internen Aufgaben sowie bei Veranstaltungen die folgenden personenbezogenen Daten:

* Vor- und Nachname
* Titel
* Privat- und/oder Dienstanschrift
* E-Mail-Adresse
* Telefonnummer

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Führung eines Mitgliederverzeichnisses bzw. von Teilnehmerverzeichnissen sowie zur Übermittlung von Informationen und Benachrichtigungen mit Bezug auf den Vereinszweck. In den ausliegenden Teilnehmerverzeichnissen werden keine Adressen oder Telefonnummern genannt.

Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung der Daten an Dritte. Soweit die Speicherung zu den oben genannten Zwecken nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht. Außerdem besteht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Berichtigung (Art. 16 DSGVP) sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO).

Die Einwilligung ist jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Verein widerrufbar (Anschrift siehe oben). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.