FAQ zur Masterbewerbung - Alle FAQ auf einen Blick
Online Bewerbung
Wintersemester: 06. April bis 15. Mai
Sommersemester: 06. Oktober bis 15. November
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2020/21 ist auf Grund der derzeitigen Pandemie auf den 15.06.2020 verschoben worden.
Alle erforderlichen Pflichtdokumente müssen bis zum genannten Termin hochgeladen werden, da die Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Ihr Bewerbungsantrag wird anschließend geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden Sie per E-Mail informiert.
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis:
Sprachnachweis: Bis zur Immatrikulation. Für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Ein ausreichender Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung.
Bachelorzeugnis: Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Eine Bewerbung im Losverfahren für das Wintersemester erfolgt vom 01. bis zum 05. Oktober und für das Sommersemester vom 01. bis 05. April.
- Masterstudiengang Arbeit in Betrieb und Gesellschaft
- Masterstudiengang Erziehungswissenschaft
- Masterstudiengang Ethnologie
- Masterstudiengang Geschlechterforschung
- Masterstudiengang Modern Indian Studies
- Masterstudiengang Globale Politik: Strukturen und Grenzen
- Masterstudiengang Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung
- Masterstudiengang Soziologie
- Masterstudiengang Sportwissenschaften mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit
erfolgt die Bewerbung online über das Masterbewerbungsportal der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Link zur Masterbewerbungsseite). Nach der erfolgreichen Registrierung bekommen Sie einen Link per E-Mail zugeschickt und müssen dann bis zum Ende der Bewerbungsfrist alle als Pflichtdokumente geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hochladen. Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download.
Einzureichende Dokumente
- Eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (diesen erhalten Sie nach erfolgter Bewerbung im Masterbewerbungsportal per E-Mail zugeschickt)
- Abschlusszeugnis(se) (ggf. in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung) falls das Vorstudium abgeschlossen ist und bereits ein Zeugnis vorliegt. Das Zeugnis kann nachgereicht werden. Das Abiturzeugnis muss nicht hochgeladen werden!
- Übersicht der bisherigen Prüfungsleistungen (Transcript of records; FlexNow-Auszug für Studierende der Georg-August-Universität Göttingen) inklusive Anrechnungspunkte (mindestens 150 ECTS zum Bewerbungszeitpunkt) und Durchschnittsnote (die Leistungsübersicht dient der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache mit einer Darstellung des Bildungsweges, Angaben über Sprachkenntnisse, studienrelevante Praktika und Forschungserfahrungen
- Eine schriftliche Darstellung (bis zu zwei Seiten), aus der sich Ihre Motivation für die Aufnahme dieses Studiengangs erkennen lässt
- Deutsch-Sprachnachweis (für Bildungsausländer; nicht für den MA Modern Indian Studies erforderlich) bspw. in Form der DSH-2, TestDaF (viermal Niveaustufe 4) oder telc Deutsch C1 Hochschule, der Sprachnachweis kann nach einer Zulassung bis zur Immatrikulation nachgereicht werden (30. September für das Winter- bzw. 31. März für das Sommersemester) Nur für den Masterstudiengang Modern Indian Studies:
- Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden sie hier.
Welche Unterlagen zu den erforderlichen Pflichtdokumenten zählen, die zwingend bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte der vorhergehenden Box: "Welche Dokumente müssen für die Bewerbung als Pflichtdokumente hochgeladen werden?".
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis. Der Sprachnachweis kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Der ausreichende Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung. Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte und kein BA-Zeugnis vorliegt, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Transcript die Gesamtzahl der bisher erreichten ECTS und die aktuelle Durchschnittsnote ersichtlich sein müssen.
Zulassungsverfahren
Darum gibt es auch bestimmte Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Eine Voraussetzung ist die fachliche Einschlägigkeit. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob Ihr absolviertes Bachelorstudium das nötige Wissen vermittelt, das benötigt wird um den inhaltlich darauf aufbauenden Masterstudiengang zu belegen. Zu den Kriterien der fachlichen Einschlägigkeit der einzelnen Masterstudiengänge beachten Sie bitte die folgende Box: "Was sind die Zugangsvoraussetzungen für die konsekutiven Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen und wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?"
- Nachweis eines mind. sechssemestrigen Studiums mit Bachelor-Abschluss im Umfang von mind. 180 ECTS im für das Masterstudium angestrebten Studiengang (oder in einer fachlich eng verwandten Fachrichtung).
- Grundsätzlich zugangsberechtigt sind darüber hinaus alle BewerberInnen, die ihr Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, aber bereits mind. 150 ECTS in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang erworben haben.
- Feststellung der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber: Für die Feststellung der besonderen Eignung werden von den Auswahlkommissionen fachspezifische Einschlägigkeitskriterien zu Grunde gelegt. Die fachlichen Einschlägigkeitskriterien für Ihr Fach entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Übersichtstabelle über die fachliche Einschlägigkeit.
Es können bis zu 15 ECTS der fachlich einschlägigen Module per Lernvertrag (siehe FAQ Box: Immatrikulation / Lernvertrag) in den ersten zwei Mastersemestern nachgeholt werden.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Prüfungsordnung) verfügen (gilt nicht für Modern Indian Studies). Diese können ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März.
Nur für den Masterstudiengang Modern Indian Studies:
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden Sie hier.
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges (s. Infobox oben) Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 ECTS zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen (ohne jegliche Ausnahme!) mindestens 150 ECTS nachgewiesen werden. Bewerbungen mit weniger als 150 ausgewiesenen Credits können nicht berücksichtigt werden.
Zu erbringen ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2).
Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der HRK registriert ist und wenn Ihre Deutschkenntnisse auch tatsächlich der erforderlichen DSH-Stufe entsprechen. Dies ist im Zweifelsfall durch einen Test nachzuweisen.
Wer kann von der Prüfung freigestellt werden?
Von der Prüfung kann freigestellt werden, wer die Deutsche Sprachprüfung an einer anderen deutschen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit bei der HRK registrierter DSH erfolgreich abgelegt hat. Zudem kann freigestellt werden, wer im TestDAF mindestens vier mal die Niveaustufe vier erreicht hat oder den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestanden hat. Für weitere Freistellungsmöglichkeiten schauen Sie bitte in die unten angegebene DSH-Prüfungsordnung.
Registrierte DSH-Prüfungen
Zur aktuellen DSH-Prüfungsordnung
- a) “Cambridge English: First” (FCE) mit mindestens der Note „A“;
- b) „Cambridge English: Advanced“ (CAE) mit mindestens der Note „C“;
- c) „Cambridge English: Proficiency“ (CPE);
- d) IELTS Academic („International English Language Testing System“, mindestens Band 6,5;
- e) „Test of English as a Foreign Language“, internet-based test (TOEFL iBT), mindestens 110 Punkte;
- f) „Test of English as a Foreign Language“, paper-based test (TOEFL PBT), mindestens 627 Punkte;
- g) „The Pearson Test of English Academic“ (PTE Academic), mindestens 76 Punkte;
- h) UNIcert, mindestens Niveaustufe III;
- i) sonstiger Nachweis nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), mindestens Niveau C1.
Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf nicht länger als drei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung zum Master-Studiengang zurückliegen.
Wer kann von der Prüfung freigestellt werden?
Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens einjährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land innerhalb der letzten vier Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung.
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache ist bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30. September gegenüber der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.
Kontakt:
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 7159
Fax. +49 551 39 19827
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.114
Die folgenden Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer finden Sie auf der uniweiten Seite "Studium von A bis Z".
- Zulassungsordnung Master Arbeit in Betrieb und Gesellschaft
- Zulassungsordnung Master Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung
- Zulassungsordnung Master Erziehungswissenschaft
- Zulassungsordnung Master Ethnologie
- Zulassungsordnung Master Geschlechterforschung
- Zulassungsordnung Modern Indian Studies
- Zulassungsordnung Master Globale Politik: Strukturen und Grenzen
- Zulassungsordnung Master Soziologie
- Zulassungsordnung Master Sportwissenschaft
Immatrikulation
Nachreichung Abschlusszeugnis
Wenn Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis Ihres vorherigen Studiums vorlegen konnten, laden Sie dieses bitte auf dem Uploadportal bis zum 15. Mai (Sommersemester) oder 15. November (Wintersemester) hoch. Zugang erhalten Sie mit Ihrer Registrierungsnummer und Ihrem Passwort. Bitte beachten Sie, dass die Frist für einen Nachweis des abgeschlossenen BA-Studiums sich bis zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs (31. März / 30. September) verlängern kann, wenn a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen, die bis spätestens zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs erlangt werden müssen, 8 Anrechnungspunkte nicht überschreitet. Den Nachweis, dass eine dieser Bedingungen erfüllt ist, müssen Sie dem Studiendekanat fristgerecht bis spätestens zum 15. Mai bzw. 15. November erbringen. Detaillierte Informationen zum erforderlichen Vorgehen für einen Nachweis zur Fristverlängerung erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Immatrikulation und zeitnah zur vorstehenden Frist sowie unter folgendem Link: Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Modulpakete
Keine Modulpakete sind für die Masterstudiengänge "Arbeit in Betrieb und Gesellschaft", "Erziehungswissenschaft", "Modern Indian Studies", "Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung" und "Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" anwählbar.
Eine Übersicht aller möglichen Kombinationen von einem Masterstudiengang und einem Modulpaket finden Sie hier: Übersicht der wählbaren Modulpakete (PDF). Bitte beachten Sie, dass die meisten Modulpakete auf einen Studienbeginn zum Wintersemester hin konzipiert und für die Dauer von vier Semestern angelegt sind.
Was muss ich bei der Wahl eines Modulpaketes beachten?
ACHTUNG: Die Zulassung zu dem Modulpaket „Wirtschafts- und Sozialpsychologie“ ist auf 7 Studierende der Master-Studiengänge „Soziologie“ und „Ethnologie“ begrenzt. Wollen mehr Studierende das Modulpaket Wirtschafts- und Sozialpsychologie belegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze zunächst nach dem Ergebnis der Bachelornote vergeben; im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Des Weiteren gibt es eine Warteliste, nach der die Bewerber/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nachrücken können, sobald zugelassene Bewerber/-innen von ihren Plätzen zurücktreten.