Häufig gestellte Fragen


  •  Fängt die Veranstaltung "Law Clinic" immer im Sommersemester mit der strafprozessualen Vertiefungsveranstaltung an oder kann ich eventuell auch im Wintersemester direkt mit dem Seminar anfangen?  
Die Law Clinic muss immer mit der Vertiefungsveranstaltung anfangen, weil Sie erst dadurch einen eindeutigen und klaren Einblick in die praxisbezogenen Probleme bekommen können, mit denen Sie später während des Praktikums und im Seminar konfrontiert sein werden. Damit erreichen wir auch, dass während des Seminars alle beteiligten Studierenden ein möglichst vergleichbares Kenntnisniveau erlangt haben und daher miteinander in ihren Gruppen optimal arbeiten können.  


  • Muss ich alle Module der Law Clinic nacheinander im gleichen akademischen Jahr absolvieren, um die Leistungen erbringen bzw. die entsprechenden Scheine erlangen zu können oder kann ich die nachfolgenden Module (Praktikum und Seminar) irgendwann im Laufe meines Studiums absolvieren, ohne sonstige zeitlichen Bedingungen? 
Obwohl es sicherlich vorteilhaft ist, die Module der Law Clinic im gleichen akademischen Jahr zu absolvieren, damit der Zusammenhang zwischen den Modulen aufrechterhalten bleibt, ist es ausnahmsweise möglich, das Praktikum oder das Seminar erst später in Ihrem Studium zu machen (weil Sie z.B. für ein Semester ins Ausland gehen im Rahmen des Erasmusprogramms). Wenden Sie sich hierfür bitte an die Ansprechpartner:innen des Projekts. Allerdings: Die Leistungsnachweise bekommen Sie erst nach erfolgreicher Teilnahme an allen drei Teilen der Law Clinic, d.h., auch den Schlüsselqualifikationsschein für die Teilnahme an der Vertiefungsveranstaltung im jeweiligen Sommersemester werden Sie erst nach der erfolgreichen Teilnahme auch am Seminar bekommen. 


  • Wie melde ich mich für die Law Clinic an? 
Zur Teilnahme: Informationen zur Bewerbung für die Teilnahme an der Law Clinic finden Sie hier
Zum Ablauf: Aus organisatorischen und technischen Gründen müssen Sie sich für jedes Modul der Law Clinic, das innerhalb der Universität stattfindet und vom Prüfungsbüro der juristischen Fakultät betreut wird (d.h., für die Vertiefungsveranstaltung im Sommersemester (Modul I) und für das Seminar im Wintersemester (Modul III)), separat bei Flexnow während der jeweiligen Anmeldungsphase anmelden. Die organische Verbindung der drei Module miteinander findet lehrstuhlintern statt.  Alle Teile der Law Clinic werden durch die Ansprechpartner:innen betreut und die Studierenden werden durch sie durch den Ablauf des Projekts begleitet, so dass keine Anmeldefristen bei FlexNow und/oder anstehende Arbeitsphasen verpasst werden können.


  • Kann ich für das Seminar eine Seminararbeit schreiben, oder ist nur eine vorbereitende Seminarleistung möglich? 
Aufgrund der Struktur des Seminars, welches die Zusammenarbeit mehrerer Studierender erfordert, eignet sich das Schreiben einer längeren Seminararbeit als Prüfungsform nicht. Sie werden in Ihrer Gruppe mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen zusammenarbeiten, aber auch die Gelegenheit haben, eine eigenständige schriftliche Arbeit zu schreiben. Darin werden Sie eine der während der Gruppenarbeit aufgetauchten praktischen Fragen auf theoretischer Ebene untersuchen, worüber Sie dann am Ende des Semesters einen Vortrag vor Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen halten werden. Für diese schriftliche Arbeit und den Vortrag bekommen Sie dann Ihren vorbereitenden Seminarschein. 


  • Findet das Seminar im Wintersemester wöchentlich statt oder als Blockveranstaltung am Ende des Semesters? 
Abhängig von der spezifischen Ausgestaltung der Gruppenarbeit der jeweiligen Gruppe nach Absprache mit dem die Gruppe betreuenden Verteidiger (es kann z.B. eine Begleitung während einer längeren Hauptverhandlung in Betracht kommen, während derer Sie und Ihre Gruppe Beweisaufnahmen zu dokumentieren und Beweisanträge vorzubereiten haben) wird ein wiederholtes Treffen im Laufe des Semesters erforderlich sein, welches aber nicht unbedingt wöchentlich stattfinden muss. Am Ende des Semesters findet auf jeden Fall eine mehrstündige Veranstaltung statt, an welcher alle Studierende über ihre eigenständigen Arbeiten vor ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen vortragen werden. 


  • Abgesehen von der Schlüsselqualifikation, dem Praktikumsschein und dem Schein für die vorbereitende Seminarleistung: Was bringt mir eine allgemeine Bescheinigung der Absolvierung der Law Clinic an sich?  
Ihnen wird dadurch bescheinigt, dass Sie sich konsequent und intensiv über einen längeren Zeitraum mit den praktischen Aspekten des Strafverfahrens befasst haben, und zwar in mehreren Hinsichten: Sie haben nicht nur im Rahmen der Vertiefungsveranstaltung das Strafverfahrensrecht beherrscht, sondern sich zusätzlich in zwei nacheinander folgenden praktischen Stufen (Praktikum, Gruppenarbeit an echten Fällen während des Seminars) die Denkweise des Strafverteidigers zu eigen gemacht und die notwendige Feinsinnigkeit für die Unterscheidung zwischen Wichtigem und Belanglosem in der Beurteilung eines strafprozessualen Problems entwickelt. 


  • Muss ich unbedingt am Moot Court (Simulation einer Hauptverhandlung) im Rahmen der StPO-Vertiefungsveranstaltung teilnehmen, um den Schlüsselqualifikationsschein zu bekommen oder kann ich eine andersartige Prüfung ablegen? 
Für den Schlüsselqualifikationsschein müssten Sie sich tatsächlich an der Simulation der Hauptverhandlung beteiligen. Wie bei einem Theaterstück besteht Ihre Aufgabe darin, sich, in Zusammenarbeit mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen, so gut wie möglich auf Ihren Auftritt vor Gericht vorzubereiten, sich in die umfangreiche Akte während des Semesters zu vertiefen und alle Aspekte Ihrer strafprozessualen Rolle zu meistern. Insofern wäre eine andere Prüfungsform mit diesem Konzept und mit der Leitidee der Law Clinic nicht zu vereinbaren.


  • An wen kann ich mich als Interessent bei Fragen zum Projekt oder als TeilnehmerIn in Bezug auf Unklarheiten während des laufenden Projekts wenden?
Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner:innen. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.