Gesetzliche Grundlagen für den Nachteilsausgleich

Für Bachelor- und Master-Studiengänge: Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Universität Göttingen enthält in § 21 (Schutzbestimmungen) eine Regelung zum Nachteilsausgleich.

§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt den Begriff „Nahe Angehörige“. Dies sind im Sinne des Gesetzes:
1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
2. Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen, Partner*innen einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehepartner*innen der Geschwister und Geschwister der Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner*innen,
3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder von Ehepartner*innen oder Lebenspartner*innen, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nutzen Sie bitte das Informationsangebot der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.