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Häufig gestellte Fragen
Studium ohne Abitur

Fachhochschulreife

Als Wartezeit gelten alle Semester, in denen Sie nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht studiert haben. Ihre Hochschulzugangsberechtigung haben Sie erworben, wenn Sie alle Voraussetzungen für Ihre Fachhochschulreife erfüllt haben. Wenn Ihre Schule Ihnen kein Zeugnis mit ausgewiesener Fachrichtung ausgestellt hat, haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, wenn Sie den schulischen und fachpraktischen Teil abgeschlossen haben.

Den fachpraktischen Teil Ihrer Fachhochschulreife erwerben Sie entweder:

  1. durch eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung,
  2. durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  3. durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.

Das einjährige geleitete Praktikum muss für ein volles Jahr absolviert werden und soll im Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entsprechen. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen.

Ein gelenktes Praktikum wird ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es folgende Kriterien vollständig erfüllt:

  1. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen (in einem Betrieb) abgeleistet werden.
  2. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
  3. Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.

Das Praktikum soll nach einem geregelten Praktikumsplan abgeleistet werden und die am Ende des Praktikums vorzulegende Bescheinigung soll ausdrücklich die Einhaltung der drei Kriterien dokumentieren.

Quelle: Hinweise zum praktischen Teil der Fachhochschulreife (pdf) der Landesschulbehörde Niedersachsen

Weitere Hinweise erhalten Sie für Niedersachsen bei der Landesschulbehörde.

Ihre Schule, die auch das Zeugnis über den schulischen Teil Ihrer Fachhochschulreife ausgestellt hat, stellt Ihnen, nachdem Sie den fachpraktischen Teils Ihrer Fachhochschulreife erworben haben, ein Zeugnis mit ausgewiesener Fachrichtung aus. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des praktischen Teils sollte eine fachliche Zuordnung nach den folgenden Fachrichtungen erfolgen: Fachrichtungen und Schwerpunkte der Fachhochschulreife.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben sich ein Zeugnis mit ausgewiesener Fachrichtung ausstellen zu lassen, können Sie die Nachweise des fachpraktischen und schulischen Teils Ihrer Fachhochschulreife getrennt direkt bei der Universität Göttingen zur Bewerbung oder Einschreibung einreichen. In diesem Fall trifft das Studierendenbüro eine Entscheidung über Ihre Zugangsberechtigung.

Eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung wird auf das notwendige Praktikum im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet.

Die genauen Bestimmungen zur Gleichwertigkeit erfahren Sie in den Hinweisen zum praktischen Teil der Fachhochschulreife (pdf) der Landesschulbehörde Niedersachsen.

In einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, einem Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen Wehrdienst abgeleistete Zeiten von weniger als einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet.

Die genauen Bestimmungen zur Gleichwertigkeit erfahren Sie in den Hinweisen zum praktischen Teil der Fachhochschulreife (pdf) der Landesschulbehörde Niedersachsen.

Berufliche Vorbildung - Fachgebundene Hochschulreife

Das NHG regelt in §18 Absatz 4 Satz 2, dass die ausgeübte Tätigkeit in dem Beruf der Ausbildung sein soll. Im Zweifel wird das Studierendenbüro bei Ihrer Bewerbung oder Einschreibung eine Einzelfallprüfung vornehmen.

Die drei Jahre Berufstätigkeit sind als 36 Monate vollzeitäquivalent definiert. Sie erwerben Ihre Hochschulzugangsberechtigung mit Ablauf der 36 Monate dann automatisch. Wenn Sie mit weniger als 100% der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt sind, erhöht sich die Dauer der notwendigen Berufspraxis entsprechend. Sie müssen über den gesamten Zeitraum allerdings mit mindestens 50% der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt worden sein, um eine Zugangsberechtigung zu erwerben. Die Zugangsberechtigung muss bei Bewerbungsschluss vorliegen (z.B. für das Wintersemester am 15. Juli). Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufsstiegsstipendienprogramms des Bundes verkürzt sich die Gesamtanforderung auf 24 Monate vollzeitäquivalent.

Das NHG §18 Abs. 4 listet in diesem Fall die Anforderungen. Ihre mindestens dreijährige Berufsausbildung muss anerkannt und durch Bundes- oder Landesrecht geregelt sein. Sie muss zudem Ihrem Studienwunsch fachlich nahestehen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir Ihre Zugangsberechtigung gerne im Einzelfall. Bei einer positiven Entscheidung nehmen Sie am Bewerbungsverfahren teil, bzw. Sie werden bei einem zulassungsfreien Studiengang direkt eingeschrieben. Reichen Sie bitte hierfür Ihr Ausbildungszeugnis und einen Nachweis über Ihre Berufstätigkeit bei der Bewerbung oder Einschreibung ein.

Folgen Sie hierfür der jeweiligen Anleitung unter https://www.uni-goettingen.de/bewerbung um Ihren Antrag zu sellen.

Bewerbung und Einschreibung

Wenn Sie sich für einen 2-Fächer Bachelor oder einen Lehramts-Bachelor interessieren, muss für mindestens ein Studienfach eine Zugangsberechtigung vorliegen. Sie können sich dann grundsätzlich für eine beliebige Fächerkombination bewerben oder einschreiben.

Wenn Ihnen in diesem Fall allerdings für ein zulassungsbeschränktes Studienfach die Zugangsberechtigung fehlen sollte, werden in diesem Studienfach nur evtl. noch vorhandene Restplätze nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens an Sie und andere Bewerberinnen und Bewerber ohne Zugangsberechtigung vergeben.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Fächerkombinationstabelle Lehramt.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

  • Meister/innen, Techniker/innen, etc. (s. pdf im Anhang): Beruflich Qualifizierte ohne HZB (aHR)

Fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung

  • "3+3er" (mind. 3 jährige staatlich anerkannte Ausbildung und anschließend mind. 3 Jahre Ausübung des Berufs): Beruflich Qualifizierte (fgHR)(Hochschulzugang ohne HZB)
  • Fachhochschulreife: entsprechend ihrer Vorbildung (z.B. Fachgymnasium (FHR), Fachoberschule (FHR), etc.); sollte nichts zutreffen, dann: sonstige Studienberechtigung (FHR)
  • Hochschulzugangsprüfung ("Immaturenprüfung"): Fachgebundene Hochschulreife (ohne Angabe)

  • Meister/innen, Techniker/innen, etc.: Meisterbrief (bzw. äquivalentes Zeugnis)
  • Zugang über Berufsausbildung ("3+3"): Ausbildungszeugnis
  • Hochschulzugangsprüfung: Zeugnis des NLQ (niedersächsisches Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung)

Häufig haben Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation nur "sehr gut" oder "gut" in Ihrem Abschlusszeugnis stehen. Um diese Noten in eine zweistellige Dezimalnote umzuwandeln, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK), die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Der Kontakt ist auf Ihrem Zeugnis vermerkt.

Dann können Sie nur zwei Halbjahre bei Ihrer Bewerbung eingetragen; bei den anderen Halbjahren muss das Feld freigelassen werden.