M.A.-Studiengang "Osteuropäische Geschichte" - Besondere Zugangsvoraussetzungen
Nachweis über ausreichende Kenntnisse in einer osteuropäischen Sprache auf dem Niveau der EU Fremdsprachenprüfung „B“ bzw. UNIcert II (in der Regel Russisch oder Polnisch). Der Nachweis ist bis zum Beginn des zweiten Semesters nach Einschreibung zu erbringen; die Einschreibung ist bis zur Erbringung des Nachweises auflösend bedingt.