Nachteilsausgleich an der WiWi-Fakultät (Bachelor und Master)




Was ist ein Nachteilsausgleich und wer hat Anspruch darauf?



Länger andauernde oder ständige Behinderung, chronische Erkrankung oder psychische Erkrankung (Behinderungen im Sinne des §3 BGG-Bund) sowie Schwangerschaft, die
Erziehung eines Kindes im Alter bis zu 14 Jahren, die Pflege naher Angehöriger im Sinne
des § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz oder andere einschränkende wichtige Gründe können dazu
führen, dass Studierende während ihres Studiums durch die regulären Bedingungen für
Prüfungen und Studienleistungen beeinträchtigt werden. In diesen Fällen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.



Ziel dieser Maßnahme ist es, betroffenen Studierenden durch eine Anpassung der
Rahmenbedingungen ein Studium unter chancengerechten Bedingungen zu ermöglichen.
Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Voraussetzungen für das Erbringen einer
Leistung und deren Form. Dabei geht es nicht um die Veränderung der Anforderungen und Leistungsziele, sondern um eine Anpassung der Bedingungen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.



Prüfungsangst, kurzfristige körperliche Beeinträchtigungen (grippaler Infekt, Knochenbruch) und Defizite in der deutschen Sprache sind vom Nachteilsausgleich in der Regel ausgeschlossen.



Die prüfungsrechtliche Grundlage für Studiengänge der Universität Göttingen bildet § 21 Allgemeine Prüfungsordnung (APO 2023, barrierefreie PDF-Version)






  • Begründung der Antragstellung




    Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und den spezifischen Studien- und Prüfungsleistungen. Ihnen muss ein konkreter Nachteil entstehen, wenn die Prüfung unter den üblichen Bedingungen absolviert werden müsste. Bitte erläutern Sie Ihre Einschränkungen bzw. Belastungen in Bezug auf Ihr Studium. Was können Sie aus dem genannten Grund nicht oder nur mit Einschränkungen oder besonders hohem Aufwand leisten?








  • Beantragte Maßnahmen





      z. B.: Verlängerung der Bearbeitungszeit, Verschiebung der Abgabe- oder Nachweisfrist, Änderung der Prüfungsform


      Die Festlegung der tatsächlich umsetzbaren Alternative(n) erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung durch das Prüfungsamt sowie Studienfachberatung und Lehrende. Bitte erläutern Sie im Antrag an dieser Stelle Ihre Ideen für hilfreiche Maßnahmen - was würde aus Ihrer Sicht tatsächlich helfen?









  • Datenschutz




      Die Angaben Ihres Antrags sowie der Nachweise werden in elektronischer Form in Ihrer Elektronischen Studierendenakte (ESA) gem. DSGVO mit auf das Wiwi-Prüfungsamt beschränkten Zugriffsrechten aufbewahrt.


      Unterlagen in Papierform werden nach dem Digitalisieren vernichtet. Bitte reichen Sie daher nicht ungefragt Originale ein.










  • Gibt es ein Formular? Wie reiche ich Unterlagen ein?




      Sie können das Formular Antrag auf NTA für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge (gilt für alle Wiwi-Master- und -Bachelor-Studiengänge inkl. Wiwi-Fächer im Rahmen des 2-Fächer-Bachelors) für Ihre Antragsstellung nutzen und es ausgefüllt zusammen mit den notwendigen Nachweisen im Wiwi-Prüfungsamt einreichen.


      Wenn möglich, ist der Antrag per E-Mail an wiwipa@uni-goettingen.de einzureichen. Alternativ nehmen wir den Antrag und Nachweise in Papierform während der Sprechzeiten ohne Termin entgegen.

      Für den Postweg bitte folgende Anschrift verwenden: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Prüfungsamt, Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen








  • Muss ich das Formular ausfüllen?



    Alternativ können Sie die notwendigen Angaben auch ohne das Formular formlos per Mail oder auf dem Postweg einreichen. Wir bitten hierbei um Verständnis: Die Bearbeitung einer Antragstellung ohne Formular kann u. U. zeitintensiver sein.







  • Zeitpunkt der Antragstellung




      Damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet werden kann, sollte der Antrag bereits zu Studium- bzw. Semesterbeginn gestellt werden. Sollten Ihnen noch nicht alle notwendigen Nachweise vorliegen, nehmen Sie bitte trotzdem Kontakt zu uns auf, um eine zeitnahe Bearbeitung und passende Beratung zu ermöglichen.


      Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Möglichkeit des Antrags erfahren haben oder erst jetzt einen Ausgleich benötigen oder nutzen wollen, ist die Antragstellung auch dann noch möglich.


      Bitte beachten Sie: Die Bewilligung des Nachteilsausgleichs (inkl. Antragstellung, Prüfung der Nachweise, Beratung) muss rechtzeitig vor der Prüfungsanmeldung erfolgen. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.









  • Wie geht es nach dem Bescheid weiter?




      Wurde Ihr Nachteilsausgleich bewilligt, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit den bewilligten Maßnahmen. Dieser muss von Ihnen frühestmöglich(!) bei den Prüfungsverantwortlichen vorgelegt werden, damit die benötigten Änderungen umgesetzt werden können. Für Prüfungen im E-Prüfungsraum sind Maßnahmen mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mit den Verantwortlichen abzustimmen.



      Sollten sich nach Erhalt des Bescheids Änderungsbedarfe herausstellen, beraten wir gern zu einer Anpassung der bewilligten Maßnahmen oder Zeiträume.



      Sollte Ihr Bescheid zeitlich befristete Maßnahmen enthalten und Sie über diesen Zeitraum hinaus eine Verlängerung beantragen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig für eine Beratung.








  • Wiwi-Prüfungsamt: Beratung für Studierende und Prüfungsverantwortliche





      Wirtschaftswiss. Prüfungsamt

      Frau Jasmin Watzlawik

      wiwipa@uni-goettingen.de (für eine Beratung per Mail oder eine Terminvereinbarung)

      0551/39-28822 (für Ihren Anruf während der Sprechzeiten ohne vereinbarten Termin)








  • Uni-intern: zentrale Beratungsstellen























Bild eines leeren Hörsaals.





Kontakt



Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Prüfungsamt

Oeconomicum, 1. Obergeschoss

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen



Tel. 0551 39-28822
wiwipa@uni-goettingen.de