Prof. Dr. Gunnar Duttge in: Die Zeit – Helfer oder Täter? Von Martina Keller
In der Ausgabe der Zeit Nr. 08/2024 schreibt Martina Keller über den assistierten Suizid zweier Ärzte und die hoch umstrittene Frage „Dürfen sie das?“. Dabei wird Prof. Dr. Gunnar Duttge zitiert und seine Expertise in diesem Thema in der Diskussion um diese Kernfrage herangezogen.
In ihrem Artikel erwähnt Frau Keller das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das als Kriterium für die straffreie Assistenz beim Suizid die „freiverantwortliche Entscheidung“ des Sterbewilligen fordert. Ein wichtiges Kriterium für die Feststellung der „freiverantwortlichen Entscheidung“ ist die Dauerhaftigkeit. Prof. Dr. Duttges Kompetenz wird bei der Frage der Definition der „Dauerhaftigkeit“ herangezogen.
Auch am Schluss des Artikels wird Prof. Dr. Duttge zitiert. Hierbei erläutert er den Unterschied zwischen pathologischen und freiverantwortlichen Suizidentschlüssen und wie sich diese Unterscheidung auf den ärztlichen Beschluss, bei einem Suizid zu assistieren, auswirkt.