Welche Dokumente müssen NICHT eingereicht werden?

Abiturzeugnis (wenn Sie einen deutschen Bachelor-Abschluss haben oder anstreben), Praktikumszeugnisse, Empfehlungsschreiben, Nachweise über die Ableistung von Sozialdiensten u. ä. müssen NICHT eingereicht werden! Diese Dokumente sind für die Bewerbung unerheblich und werden von uns entsorgt. Bitte sparen Sie Papier, Kopier-, Beglaubigungs- und Portokosten und senden Sie uns nur die Dokumente, die wir für die Bewerbung benötigen!



Welche Dokumente müssen in Papierform eingereicht werden?


  • Eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag (Download PDF) (keine Kopie!)

  • Bachelor-Abschlusszeugnis
    (soweit bereits vorhanden, ansonsten nachzureichen bis 15. November); ungeachtet der Angabe im Zulassungsantrag ist eine einfache Kopie zunächst ausreichend (ggf. in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung); eine Kopie des deutschen Abiturzeugnisses ist NICHT erforderlich, es sei denn, Sie haben Ihren Bachelor im Ausland absolviert (s. u.)!

  • Offizielle Bescheinigung über bisherige Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
    inklusive Anrechnungspunkte (Credits) und Durchschnittsnote; auch einzureichen, wenn der Bachelor bereits abgeschlossen wurde (sofern die Leistungen nicht einzeln auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen sind). Beglaubigung ist NICHT nötig! Interne Bewerber reichen bitte einen Leistungsausdruck aus FlexNow ein.

  • Tabellarischer Lebenslauf
    in deutscher oder englischer Sprache (Lichtbild nicht nötig)

  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
    nur einzureichen, wenn der Bachelor nicht in Deutschland/Österreich/Schweiz/Luxemburg gemacht wird/wurde!
    Wenn Sie sich mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss bewerben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) aber in Deutschland erworben haben, reicht eine Kopie des Abiturzeugnisses oder des deutschen Personalausweises als Sprachnachweis.

  • Modulhandbuch
    des bisherigen Studiengangs in deutscher oder englischer Sprache (eigene Übersetzung ist möglich, muss jedoch einen Stempel des bisherigen Prüfungsamts aufweisen). Das Modulhandbuch (oder -verzeichnis) gibt für jede zu absolvierende Lehrveranstaltung den zeitlichen Umfang an (Semesterwochenstunden und Credits), welche Inhalte gelehrt werden und worin die zu erbringende Studienleistung und Prüfungsleistung bestehen. Ohne diese Angaben kann keine Prüfung auf Anerkennung bzw. Äquivalenz des Vorstudiums erfolgen. Diese Prüfung ist bei konsekutiven Masterstudiengängen unabdingbar.
    Interne BewerberInnen aus Göttingen müssen kein Modulhandbuch einreichen.

    ACHTUNG! Wir akzeptieren keine Modulhandbücher, die per Mail oder CD/Stick geschickt werden!

  • Sollte ein Härtefallantrag gemäß § 9 ZZO gestellt werden, so sind beglaubigte Nachweise einzureichen.


    Modulhandbücher müssen ausgedruckt verschickt werden! BewerberInnen, die kein Modulhandbuch mitschicken, erklären sich damit einverstanden, dass bereits vorliegende Modulhandbücher aus vergangenen Zulassungphasen für die Beurteilung der fachlichen Einschlägigkeit bzw. der besonderen Kenntnisse herangezogen werden. Dabei wird immer die jeweils aktuellste Version verwendet. Liegt kein Modulhandbuch vor, kann keine Beurteilung der fachlichen Einschlägigkeit und der besonderen Kenntnisse gemäß § 2 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 b) vorgenommen werden.

    => Vorliegende Modulhandbücher (Stand: Juli 2023)