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Schwangerschaft/Mutterschutz

Mutterschutz und Schutzfristen
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen. Weiterlesen...

Mitteilung der Schwangerschaft
Eine schwangere Person kann selbst entscheiden, wann sie ihre*n Vorgesetzte*n über ihre Schwangerschaft informiert. Diese Information ist streng vertraulich zu behandeln und darf nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Weiterlesen...

Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. Weiterlesen...

Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Neben dem Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt des Kindes, kann durch ein ärztliches Attest bereits während der Schwangerschaft ein teilweises oder absolutes individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Weiterlesen...

Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Schwangere müssen für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen im Rahmen ihrer Schwangerschaft freigestellt werden, wenn die*der Ärzt*in keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit anbieten kann. Die Freistellung zählt als Arbeitszeit.

Einstellung einer Vertretung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während Mutterschutz- und Elternzeit eine Vertretung einzustellen. Die Finanzierung einer Vertretung während einer Mutterschutzfrist erfolgt aus zentralen Mitteln. Weiterlesen...

Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge verlängern sich aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit nicht automatisch.
Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) (Befristung mit dem Ziel der Qualifizierung) haben Anspruch auf eine Vertragsverlängerung. Weiterlesen....

Laborassistenz
Kann Ihr*e Mitarbeiter*in während der Schwangerschaft bestimmte Arbeiten im Labor nicht mehr durchführen, kann unter Umständen eine Assistenz- oder Hilfskraftunterstützung gewährt werden. Weiterlesen...

Gespräch über die berufliche Planung/Arbeitsorganisation
Ergreifen Sie die Initiative und bieten Sie ein Gespräch zur Planung der beruflichen Unterbrechung und des Wiedereinstiegs an. Denn: Die Praxis zeigt, dass Mitarbeiter*innen aus vielfältigen Gründen zögern, dies gegenüber Vorgesetzten zu thematisieren. Weiterlesen...

Entgeltfortzahlung während Mutterschutz/ Elternzeit
Während der Mutterschutzfrist werden die Arbeitgeberaufwendungen, die für eine Arbeitnehmerin aus Anlass einer Mutterschaft zu zahlen sind, erstattet. Weiterlesen...

Urlaubsansprüche
Fehlzeiten, die aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote entstehen, gelten als Beschäftigungszeiten. Es entstehen in dieser Zeit auch Urlaubsansprüche – eine Kürzung des Urlaubs aufgrund mutterschutzrechtlicher Fehlzeiten erfolgt nicht. Weiterlesen...