Soltenborn-Stiftung
Die Soltenborn-Stiftung wurde nach dem testamentarischen Willen von Georg Wilhelm Soltenborn vom 5. August 1867 errichtet.
Sie fördert Studierende der Medizinischen, Juristischen, Theologischen und Philosophischen Fakultät und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Studierenden und Promovierenden mit einem oder mehreren Kindern. Nach dem Stifterwillen können nur Studierende gefördert werden, die der evangelischen Kirche angehören oder jüdischen Glaubens sind und mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des ehemaligen Königtums Hannover gewohnt haben.
Die derzeitigen Vorstandsmitglieder der Stiftung sind Frau Prof. Dr. Inge Hanewinkel (Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung) als Vorsitzende, Frau Prof. Dr. Heike Behlmer (Seminar für Ägyptologie), Herr Prof. Dr. Martin Laube (Theologische Fakultät, Systematische Theologie; mit beratender Stimme) und Herr Prof. Dr. Michael Zeisberg (Nephrologie und Rheumatologie Universitätsmedizin Göttingen).
Die Stipendien-Verleihung erfolgt zunächst auf ein Jahr, es besteht jedoch die Möglichkeit der Verlängerung.
Bei der Bewerbung einzureichende Unterlagen sind Leistungsnachweise (Schul- und Studienleistungen), ein Lebenslauf und die Darlegung der Familienverhältnisse (Betreuungssituation des oder der Kinder).
Nicht obligatorisch, aber wünschenswert ist ein Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers.
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Bei weiteren Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne über den
Lehrstuhl für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte
Sekretariat Olga Schwarz
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37073 Göttingen
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