Der Präsident der Universität Göttingen
Der Vorstand des Bereiches Humanmedizin
Göttingen, im September 2002
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Präsidium unserer Universität, der Vorstand des Bereichs Humanmedizin und eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe verhandeln zur Zeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur darüber, unter welchen Rahmenbedingungen die Georg-August-Universität in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden könnte. Sobald verbindliche Entscheidungsgrundlagen vorliegen, wird der Senat darüber beraten und voraussichtlich noch im Oktober entscheiden, ob der Weg in diese neue Rechtsform tatsächlich beschritten werden soll.
Die Umwandlung in eine Stiftung würde unter anderem bedeuten, dass die Stiftung an die Stelle des Landes als Arbeitgeber der Beschäftigten tritt. Nun hat sich in den vergangenen Tagen gezeigt, dass Unklarheiten darüber bestehen, welche Auswirkungen die Überleitung der Universität in eine Stiftung auf die Beschäftigungsverhältnisse hat. Es wurde die Sorge geäußert, dass dieser Schritt zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an der Universität und im Klinikum führen könnte.
Dazu erklären wir in aller Deutlichkeit: Die Verhandlungen mit dem Ministerium werden – in Abstimmung mit den Personalräten unserer Universität – unter der gesetzlichen Vorgabe geführt, dass sämtliche bestehenden Rechte der Beschäftigten in jedem Fall gewahrt bleiben. Das gesamte Personal wird von der Stiftung übernommen. Alle bisher geltenden Arbeits- und Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Angestellte sowie das Beamtenrecht behalten ihre Gültigkeit. Alle erworbenen Rechte der Beschäftigten vom Kündigungsschutz bis zur Zusatzversorgung (VBL) bleiben erhalten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende grundlegende Regelungen und Festlegungen:
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität werden bei der Stiftung weiter beschäftigt. Es gilt weiterhin die Gemeinsame Erklärung der Niedersächsischen Landesregierung und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Staatsmodernisierung nach Paragraph 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 27. Juli 2000. Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass des Übergangs in die Trägerschaft einer Stiftung sowie durch den Wegfall von Arbeitsplätzen sind danach ausgeschlossen.
- Die Stiftung übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten des Landes. Für beamtete Beschäftigte gilt wie bisher das Niedersächsische Beamtengesetz; für angestellte Mitarbeiter behalten der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) ihre Gültigkeit. Paragraph 58 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) verpflichtet die Universität, einem vom Land geführten Arbeitgeberverband beizutreten, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist. Dies gewährleistet, dass auch künftige Tarifverträge für die Stiftung gelten werden.
- Für die von der Stiftung übernommenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt eine Besitzstandssicherungsklausel: Alle individuell erworbenen Ansprüche haben Bestand, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Grundlagen oder einem Erlass beruhen. Dies gilt auch für das Recht auf eine Zusatzversorgung: Nach Paragraph 58 des NHG bleiben die bisherigen Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhalten.
- Für den Fall, dass diese 'Schutzbestimmungen' nicht in vollem Umfang eingehalten werden und damit ein Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht, besteht für die von der Stiftung übernommenen Beschäftigten ein Rückkehrrecht in den Landesdienst.
Über diese Regelungen und Festlegungen hinaus gehende Detailfragen stimmen wir laufend mit den Personalräten ab. Außerdem werden die Universitätsleitung, die Fachabteilungen der Verwaltung und Vertreter der Personalräte in einer Dienstversammlung zur Frage der Arbeitsverhältnisse und der Beschäftigungssicherheit in einem Stiftungsmodell Rede und Antwort stehen. Dazu laden wir Sie im Laufe des Oktobers ein.
Mit freundlichen Grüssen
Prof. Dr. Horst Kern
Präsident der Universität Göttingen
Prof. Dr. Manfred Droese
Vorstand Bereich Humanmedizin