Studienqualitätsmittel
Allgemeines
Mit der Änderung des NHG wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienbeiträge abgeschafft und als Ersatz dafür Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt.
Diese Mittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Das Land hat den Hochschulen die wegfallenden Studienbeiträge zu 100 Prozent ersetzt, die Mittel werden immer dynamisch an die Zahl der Studierenden angepasst.
Neu ist auch, dass das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission über die Verwendung entscheidet. Soweit die SQM pauschal auf die Fakultäten verteilt sind, tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die Studienkommission der Fakultät. Hier wird die Entscheidung vom Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission - nach Stellungnahme des Fakultätsrates - getroffen. Das Nähere regelt die Grundordnung. Außerdem ist die Verwendungsdauer der Studienqualitätsmittel auf zwei Jahre begrenzt und eine Berichtspflicht jeweils zum 31.03. und 30.09. über die Verwendung der SQM in den vorangegangenen Semestern festgelegt worden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dyari Mohammed , der im Dekanat der Agrarwissenschaftlichen Fakultät für diesen Bereich verantwortlich ist.