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Technische Sicherheit - Arbeitsmittel

In allen universitären Bereichen werden technische Betriebsmittel betrieben, vom Wasserkocher bis zum Magnetresonanztomographen. Diese Betriebsmittel müssen bestimmten technischen Mindestanforderungen (z. B. CE-Kennzeichnung) genügen und unterliegen einer regelmäßigen Überwachung in Hinsicht auf einen sicheren Betriebszustand. Die Abteilungen haben dieses zu gewährleisten und zu dokumentieren. Auch kann die Erstellung von Betriebsanweisungen erforderlich sein.

Beim Betrieb von Altmaschinen kann eine Nachrüstung von Sicherheitsstandards (z. B. Notaus) erforderlich sein, um die Mindestanforderungen der Betriebssicherheits-Verordnung zu gewährleisten. Dieses ist im Einzelfall zu prüfen.