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W3-Professur für Altes Testament


Einrichtung: Theologische Fakultät
Veröffentlichungsdatum: 23.05.2024
Bewerbungsende: 20.06.2024


An der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist zum 1. Oktober 2025 eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:

W3-Professur für Altes Testament (w/m/d)

Gesucht wird eine teamfähige und engagierte Persönlichkeit, die das Fach Altes Testament in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre vertritt. Die Schwerpunkte der Forschung sollen in den Bereichen alttestamentliche Literaturgeschichte und Geschichte Israels liegen, insbesondere in der Epoche des Zweiten Tempels (persische und hellenistisch-frührömische Zeit).

Bewerbungsvoraussetzungen sind eine herausragende Dissertation mit fachlichem Bezug zum Alten Testament, eine Habilitation bzw. habilitationsäquivalente Leistungen im Fach Altes Testament, international sichtbare Publikationen sowie weitere hochrangige Leistungen in Forschung und Lehre. Wünschenswert sind Erfolge in der Drittmitteleinwerbung, vorzugsweise eine Aufnahme in das Heisenberg-Programm der DFG, ein ERC-Grant oder eine entsprechende Förderung.

Die Mitwirkung an innerfakultären Forschungsprojekten und fakultätsübergreifenden Forschungsverbünden wird ebenso erwartet wie das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung. Wünschenswert ist darüber hinaus die Mitarbeit an den bestehenden universitären Zentren. Die Universität legt Wert auf forschungsorientierte Lehre.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert. Voraussetzung ist ferner die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sowie dem ausgefüllten Formblatt werden als pdf-Dokument bis zum 20. Juni 2024 erbeten an den Dekan der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen elektronisch ein: dekanat@theologie.uni-goettingen.de.

Weitere Auskünfte erteilt der Dekan der Theologischen Fakultät Prof. Dr. Martin Laube: mlaube@gwdg.de.

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).