Wie verwende ich geschützte Werke ?
§ 52 a des UrhG erlaubt die Bereitstellung und Verwendung von Auszügen und Aufsätzen im Rahmen der universitären Lehre (befristet bis 2012). Wobei dies nur im Rahmen einer Veranstaltung, zur Unterstützung der inhaltlichen Darstellung erlaubt ist. Bereitstellung oder Verwendung einer komplexen Auswahl von Büchern oder einer ganzen Bibliothek sind nicht zulässig.
Bei der Bereitstellung muss darauf geachtet werden, dass der Zugang nur für bestimmte Teilnehmer, also einen begrenzten Personenkreis, zugänglich ist. Das Material muss nach Durchführung der Veranstaltung wieder gelöscht werden. Da eine Veranstaltung zumeist Vor- und Nachbereitungszeit benötigt, ist jedoch ein Zeitfenster von einem Jahr akzeptabel.
Dr. Horn vom Elan e.V. hat für die Vewendung von urheberrechtlich geschütztem Material eine Checkliste erstellt:
Veröffentlichte Werke
- Verwendung von bereits veröffentlichten Werken
- Im Internet publiziert
- Im Verlag erschienen
- Anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
Verwendung von Materialien
Bereitstellung von Materialien
Befristung und Vergütung