Der oder dem zu Prüfenden wird auf Antrag nach Abschluss der Dissertation und der Disputation Einsicht in ihre oder seine Prüfungsprotokolle gewährt. Der Antrag ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder des Bescheides über die nicht bestandene Prüfung beim Promotionskomitee zu stellen. Das Promotionskomitee bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. Die Akteneinsicht umfasst das Recht, sich vom Akteninhalt umfassend Kenntnis zu verschaffen und handschriftliche Notizen anzufertigen. Zudem können gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr Kopien des Akteninhalts ausgehändigt werden.