(1) Das Masterstudium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.

(2) 1 Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. 2Es müssen mindestens 120 Anrechnungspunkte (Credits, abgekürzt C) erworben werden.

(3) Die Fakultät stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden ermöglicht, das Studium einschließlich aller Prüfungen in der Regelstudienzeit abzuschließen.