(1) Die Studierenden nutzen in eigener Verantwortung Online-Zugänge zu dem Agrarwissenschaftlichen Online-Prüfungssystem (AGROPAG), mit dem die Prüfungsdaten elektronisch verwaltet werden; der Prüfungsausschuss kann nähere Regeln zur Durchführung des Verfahrens erlassen.

(2) Die Studierenden sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Richtigkeit ihres Online-Kontos regelmäßig zu prüfen; Übertragungsfehler sollen sofort gerügt werden.

(3) Die Prüfenden wirken bei der elektronischen Erfassung der Prüfungsergebnisse mit. Sie führen zusätzlich zu Kontroll- und Dokumentationszwecken eigene Benotungslisten und bewahren sie mindestens acht Jahre auf.