(1) 1 Der Studiengang ist modularisiert. 2Alle Lehrveranstaltungen und Stoffgebiete werden zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Anrechnungspunkten versehenen abprüfbaren Lehr- und Lerneinheiten (Module) zusammengefasst.

(2) 1 Das Studium besteht aus Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen.
2 Die Pflichtmodule müssen von allen Studierenden des Studiengangs absolviert werden.
3 Wahlpflichtmodulen müssen von allen Studierenden des jeweiligen Studienschwerpunktes absolviert werden.
4 Die Wahlpflichtmodule dienen der Gestaltung von Studienschwerpunkten sowie der weiteren individuellen Ausgestaltung des Studiums.
5 Die Prüfungsordnung legt Pflicht- und Wahlpflichtmodule in der Modulübersicht fest.

(3) Alle Lehrveranstaltungen werden mindestens einmal innerhalb von zwei Semestern angeboten.