(1) Die Prüfungskommission legt zu Beginn des Studiums eine Prüfungsakte an. Hierfür müssen sich die Studierenden bei der Prüfungsstelle der Fakultät unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen melden. Eine Liste dieser Unterlagen ist bei der Prüfungsstelle erhältlich. Bei Zulassung erhalten die Studierenden eine PIN und TAN als Zugangsberechtigung für das Agrarwissenschaftliche Online-Prüfungssystem (AGROPAG).

(2) Die Anmeldung zu mündlichen und schriftlichen Modulprüfungen erfolgt elektronisch in der von der Prüfungskommission festgelegten Form und Frist. Der Rücktritt ohne Angabe von Gründen (Abmeldung) ist bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Prüfungstermin möglich. Im Übrigen ist eine Abmeldung ausgeschlossen.

(3) Eine Abmeldung ist bei Hausarbeiten bis zur Ausgabe des Hausarbeitsthemas, bei Präsentationen, Referaten und Korreferaten bis zu einer Woche vor dem Termin des Vortrags möglich. Im Übrigen ist eine Abmeldung ausgeschlossen.

(4) Für die Teilnahme an einem Modul können Zugangsvoraussetzungen insbesondere in Form anderer Module bestimmt werden. Innerhalb eines Moduls können Prüfungsvorleistungen in Form von Studienleistungen für die Zulassung zur Modulprüfung verlangt werden. Das Nähere ist im Modulkatalog (Anlage II) festzulegen.