(1) Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt durch Vorlesungen, Übungen, Tutorien, Seminare, Praktika, Exkursionen und Projektarbeiten in der Regel mit Unterstützung durch wissenschaftliches Personal.

(2) 1 Vorlesungen dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Wissensgebiets. 2Sie sollen die Verbindung mit weiteren Wissensgebieten deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende enger spezialisierte
Lehrangebote bieten.

(3) Eine Übung ist eine Veranstaltung, die der Vertiefung der Kenntnisse über ein Wissensgebiet und dem Erwerb methodischer Fertigkeiten dient, z. B. durch Fallstudien, Übungsaufgaben und Klausurübungen.

(4) Ein Tutorium ist eine Übung, die zur Unterstützung der Vermittlung von Lehrinhalten einer Vorlesung dient. Es wird in der Regel von Studierenden betreut.

(5) 1 Seminare sind Lehrveranstaltungen, in der die oder der Studierende in Form von Hausarbeiten, Referaten, Fallstudien, mündlichen Vorträgen oder Diskussionen unter Anleitung der oder des Verantwortlichen lernt, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
2 Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden eines Fachgebiets anhand überschaubarer Themenbereiche.
3 Sie setzen in der Regel eine aktive Mitarbeit der Teilnehmenden an der Erarbeitung des Stoffes – häufig in Form von Referaten über ein Teilthema – voraus.
4 In Seminaren sollen die kritische Aufarbeitung, die schriftliche Darstellung und der mündliche Vortrag eines Problems und seiner Lösung geübt werden.

(6) 1 In einem Praktikum befassen sich die Studierenden mit der praktischen Anwendung von naturwissenschaftlichen Methoden in Laboren, in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutztieren, auf den Versuchsbetrieben oder in den sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultät.
2 In einer Projektarbeit sollen die zu prüfenden Personen zeigen, dass sie die selbständige Bearbeitung einer komplexen Problemstellung, in der auf Basis wissenschaftlicher Methoden eigenständig Lösungswege erarbeitet werden, beherrschen.
3 Es kann sich hierbei um Fallstudien, empirische Untersuchungen oder ähnliche Aufgabenstellungen handeln.
4 Die zu prüfende Person stellt die Ergebnisse in der Regel durch mündliche Präsentation oder schriftliche Ausarbeitung dar.

(7) 1 An einer Projektarbeit sind mehrere Studierende beteiligt.
2 Sie bearbeiten gemeinsam ein vorgegebenes Thema z. B. mit sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden.

(8) 1 Als Lernform ist neben Einzel- auch Gruppenarbeit möglich.
2 Die Gruppenarbeit dient dazu, die durch Einzelarbeit und Literaturstudium erworbenen Kenntnisse durch Diskussion in der Gruppe zu vertiefen.

(9) Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen sind so konzipiert, dass sie von den Studierenden vor- und nachbereitet werden sollen.
(10) 1 Veranstaltungen können mit Hilfe von Medien so gestaltet sein, dass sie im Selbststudium studierbar sind.
2 Veranstaltungen müssen nicht zwingend in Präsenzform stattfinden.
3 Lehrveranstaltungen können aus anderen Universitäten importiert und in das eigene Curriculum eingebunden werden.
4 Die anbietenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
erhalten hierzu einen Lehrauftrag der Fakultät.

(11) 1 Bestimmte Lehrveranstaltungen werden mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt.
2 Dazu gehören:
a) Geländepraktika, Exkursionen,
b) Übungen, Praktika und Seminare.
3 Die Lehrenden dieser Lehrveranstaltungen informieren die Studierenden über die Teilnehmerzahlen.
4 Zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl sind vorrangig jene Studierenden zuzulassen, für die das Modul ein Wahlpflichtmodul ist.
5 Dabei haben diejenigen Studierenden den Vorrang, die sich im höchsten Fachsemester befinden und nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert oder eine Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten haben und Studierende in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss.
6 Ihnen gleichgestellt sind Anmeldungen von Studierenden, welche die Voraussetzungen nach Sätzen 4 und 5 im vorherigen Semester erfüllt haben und trotz ordnungsgemäßer Anmeldung keinen Platz
erhalten konnten oder den Platz wegen der Zuteilung einer zeitgleich stattfindenden Pflichtveranstaltung nicht angenommen haben. 7Verbleiben hiernach noch freie Plätze, werden diese an Studierende vergeben, für die das Modul ein Wahlmodul ist; die Bestimmungen der
Sätze 5 und 6 gelten entsprechend. 8Bei Gleichberechtigung entscheidet der Anmeldezeitpunkt, im Übrigen das Los.