§10 Berufspraktikum

Das Berufspraktikum im Umfang von mindestens 26 Wochen ist vor oder während des Bachelorstudiums zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikantenordnung. In Zweifelsfällen entscheidet der Praktikantenausschuss über die Anerkennung eines Praktikums, das nicht gemäß den Vorgaben der Praktikantenordung abgeleistet wurde. Für Praktika steht eine hauptamtlich tätige Praktikantinnen- und Praktikantenberatung zur Verfügung.