(1) Für eine mit mindestens „D, sufficient“ bestandene Modulprüfung werden sechs Anrechnungspunkte (credits) vergeben.

(2) Für eine nicht bestandene Prüfung („F, fail“) werden 0 credits vergeben.

(3) Zur Ermittlung der Leistungspunkte (credit points) der Modulprüfungen, der Bachelor- oder der Masterarbeit werden ihre Anrechnungspunkte (credits) mit den Notenpunkten (grade points) multipliziert.

(4) Aus der Summe aller erworbenen Leistungspunkte (credit points) wird durch Division mit der Summe aller erworbenen Anrechnungspunkte (credits) die gewogene Durchschnittsnote (grade point average, GPA) gebildet.

(5) Am Ende der Vorprüfung, der Bachelor- oder Masterprüfung wird aus der gewogenen Durchschnittsnote (GPA) die Gesamtnote (total grade) und die Notenstufe (grade) für den jeweiligen Studiengang ermittelt. Diese werden im jeweiligen Prüfungszeugnis ausgewiesen. Zur Ermittlung der Gesamtnote (total grade) wird die gewogene Durchschnittsnote (GPA) der Vorprüfung, der Bachelor- oder der Masterprüfung herangezogen. Dabei wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die Gesamtnote (total grade) lautet:
Bei einem GPA von 9,6 bis 10 = 1,0 (A)
Bei einem GPA von 9,1 bis 9,5 = 1,3 (A-)
Bei einem GPA von 8,6 bis 9,0 = 1,7 (B+)
Bei einem GPA von 8,1 bis 8,5 = 2,0 (B)
Bei einem GPA von 7,6 bis 8,0 = 2,3 (B-)
Bei einem GPA von 7,1 bis 7,5 = 2,7 (C+)
Bei einem GPA von 6,6 bis 7,0 = 3,0 (C)
Bei einem GPA von 6,1 bis 6,5 = 3,3 (C-)
Bei einem GPA von 5,6 bis 6,0 = 3,7 (D+)
Bei einem GPA von 5,1 bis 5,5 = 4,0 (D)
Bei einem GPA unter 5,1 = 5,0 (F)

Die entsprechende Notenstufe (grade) lautet:
Bei einem GPA von 9,1 bis einschließlich 10 = A sehr gut
Bei einem GPA von 7,6 bis einschließlich 9,0 = B gut
Bei einem GPA von 6,1 bis einschließlich 7,5 = C befriedigend
Bei einem GPA von 5,1 bis einschließlich 6,0 = D ausreichend
Bei einem GPA bis einschließlich 5,0 = F nicht bestanden

(6) Die Tabellen gemäß § 12 Abs. 2 werden im Prüfungszeugnis ausgewiesen.

(7) Die Vor-, Bachelor- oder Masterprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens D; sufficient, GPA = 5,1; Gesamtnote (total grade) = 4,0 bewertet wurde und alle Pflichtmodulprüfungen bestanden worden sind