§21 Abschluss des Bachelorstudiengangs

(1) Um das Bachelorstudium erfolgreich abschliessen zu können, muss die oder der Studierende mindestens 180 credits erworben haben. Das Bachelorstudium endet mit dem Tag, an dem die erforderliche Zahl von 180 credits erbracht worden ist.

(2) Über das Ergebnis der Bachelorprüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt, in das die Modulbezeichnung und die Ergebnisse aller Prüfungen aufgenommen werden.

(3) Außerdem wird der Absolventin oder dem Absolventen eine Bachelorurkunde ausgehändigt.