(1) Module können aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungsarten bestehen: Vorlesungen,
Seminare, Übungen, Praktika sowie Projektarbeiten oder Kombinationen dieser Veranstaltungsarten.
Zur Stoffvertiefung werden ergänzende Lehrveranstaltungen angeboten.
(2) Das gesamte Lehr- und Prüfungsangebot des Studiengangs ist englischsprachig.
(3) 1 Bestimmte Lehrveranstaltungen werden mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt.
2 Dazu gehören:
a) Geländepraktika
b) Exkursionen
c) Übungen, Praktika und Seminare.
3Die Lehrenden dieser Lehrveranstaltungen informieren die Studierenden über die vorgesehenen
Teilnehmerzahlen.
(4) 1 Zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl sind vorrangig solche Studierenden
zuzulassen, die diese Lehrveranstaltung besuchen müssen, um sich zu einer Modulprüfung
zu melden. 2 Dabei haben diejenigen Studierenden den Vorrang, die sich im höchsten
Fachsemester befinden und nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert oder eine
Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten haben. 3 Die Auswahl unter Gleichberechtigten
ist durch das Los zu treffen. 4 Eine Zurückstellung wegen fehlenden Nachweises nach Satz 2
ist höchstens zweimal zulässig.