(1) Das Masterstudium endet mit Ablauf des Semesters, in dem die Masterprüfung bestanden
ist.

(2) Über das Ergebnis der Masterprüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt, in das die
Modulbezeichnungen und die Ergebnisse aller Prüfungen aufgenommen werden.

(3) Außerdem wird der Absolventin oder dem Absolventen eine Masterurkunde ausgehändigt.