Arbeitszeiterfassung bei der Kastration von Ferkeln mit Inhalationsnarkose in einer Betäubungsanlage

In Deutschland werden männliche Ferkel innerhalb der ersten Lebenswoche kastriert, da die Vermarktung von Eberfleisch wegen des spezifischen Geruchs als problematisch gilt. Nach §5 des deutschen Tierschutzgesetzes ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln bis zum siebten Lebenstag erlaubt. Aus Sicht des Tierschutzes soll die Kastration zukünftig nur noch unter Betäubung und Schmerzausschaltung durchgeführt werden. In der Schweiz ist dies bereits gesetzlich geregelt. Dort dürfen männliche Ferkel ab dem 1.1.2009 nur noch unter Schmerzausschaltung und in Narkose kastriert werden. Eine Inhalationsnarkose mit Isofluran gilt dabei als Mittel der Wahl. In Deutschland werden z.Zt. verschiedene Methoden der Inhalationsnarkose getestet und diskutiert. Aus Sicht der Landwirte gelten dabei vor allem Arbeitszeit und die Ökonomie als wesentliche Nachteile einer Kastration unter Narkose. In diesem Versuch sollen der Arbeitszeitbedarf beim Kastrieren der Ferkel mit Inhalationsnarkose und beim konventionellen Kastrieren miteinander verglichen werden.