Übersicht über das Zulassungs- und Auswahlverfahren

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Fristen

Bewerbungsschluss für das Wintersemester:

- für deutsche und EU-Bewerber/innen sowie Bildungsinländer/innen: 05. August
- für alle anderen Bewerber/innen: 30. April



Fachliche Einschlägigkeit

Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit:
Nachweis von Leistungen in Teilgebieten
• der deutschen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft,
• der Literatur- und Kulturgeschichte,
• der Komparatistik,
• der Theorie, Methodik und Didaktik Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache,
• der angewandten Kulturwissenschaft, der Kulturanthropologie / Ethnologie,
• der Gender Studies oder
• der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft, Methodik und Didaktik einer anderen Philologie
im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten.



Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen nachweisen (mindestens eine auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und eine weitere auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Für Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bzw. ohne Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nötig (DSH 2, TestDaF 4 x 4 oder ähnliches).



Besondere Eignung

Es können für die besondere Eignung maximal 80 Punkte erreicht werden. Die besondere Eignung besitzt, wer nach Maßgabe der folgenden Kriterien mindestens 40 Punkte erreicht:

a) Abschlussnote: Maximal 51 Punkte und mindestens 11 Punkte (siehe Übersicht).

Note-------------------Punkte

1,0 bis 1,1--------------51
1,1 bis 1,2--------------49
1,2 bis 1,3--------------47
1,3 bis 1,4--------------45
1,4 bis 1,5--------------43
1,5 bis 1,6--------------41
1,6 bis 1,7--------------39
1,7 bis 1,8--------------37
1,8 bis 1,9--------------35
1,9 bis 2,0--------------33
2,0 bis 2,1--------------31
2,1 bis 2,2--------------29
2,2 bis 2,3--------------27
2,3 bis 2,4--------------25
2,4 bis 2,5--------------23
2,5 bis 2,6--------------21
2,6 bis 2,7--------------19
2,7 bis 2,8--------------17
2,8 bis 2,9--------------15
2,9 bis 3,0--------------13
3,0 bis 3,1---------11
3,1 bis 3,2---------------9
3,2 bis 3,3---------------7
3,3 bis 3,4---------------5
3,4 bis 3,5---------------3
3,5 bis 3,6---------------1
3,6 bis 4,0---------------0


b) Für besondere studienrelevante fachliche oder praktische Kenntnisse und Erfahrungen oder außerhochschulische Leistungen werden der Bewerberin oder dem Bewerber maximal 29 Punkte gutgeschrieben.

• Maximal 20 Punkte können für folgende Kenntnisse, Erfahrungen oder Leistungen gutgeschrieben werden:
- Für den Nachweis von relevanten Leistungen,
für eine Bachelorarbeit zu einem studienrelevanten Thema,
für den Nachweis von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen / Berufstätigkeit in einem relevanten Bereich,
für studienrelevante Auslandserfahrungen oder ein Auslandssemester,
für gesellschaftliches Engagement für interkulturelle / internationale Zusammenarbeit und Verständigung,
für besondere Sprachkenntnisse und / oder
für den Nachweis von Stipendien und Auszeichnungen im Kontext des Studiums.
• Maximal 9 Punkte können für das Motivationsschreiben gutgeschrieben werden.



Auswahlgespräch



Themen des Auswahlgesprächs sind:

a) besondere fachliche Kenntnisse (max. 5 Punkte)
b) besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Sprach- und Kulturvermittlung (max. 5 Punkte)
c) Vorstellungen von Studieninhalten dieses Studiengangs (max. 5 Punkte)
d) Begründung der Studienmotivation und Darlegung der beruflichen oder fachwissenschaftlichen Ziele (max. 5 Punkte)

Je nach Feststellung der Eignung in dem Auswahlgespräch werden der Bewerberin oder dem Bewerber maximal 20 Punkte gutgeschrieben.


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