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Gefahrgutrecht

Trocken-Eis Kennzeichnung
Gefahrguttransport UN 1845, Trockeneis: Aufkleber zur Kennzeichnung in kleinen Mengen bei der Stabsstelle erhältlich

An der Universität Göttingen und der Universitätsmedizin Göttingen werden regelmäßig Probenmaterialen aber auch andere Stoffe verschickt, die gegebenenfalls als gefährlich einzustufen sind. Dabei kann es sein, dass bestimmte Vorgaben des Gefahrgutrechts umgesetzt werden müssen. Zum Teil sind besondere Bedingungen an die Verpackung und die Kennzeichnung zu erfüllen. Ob Versand von Chemikalien oder Probenversand mit Trockeneis-Kühlung – die Bestimmungen sind zahlreich und leicht kann etwas übersehen werden. Nutzen Sie für Transporte nicht gedankenlos Ihr Privatfahrzeug – evtl. sind hier schon Besonderheiten zu beachten.

Für viele Fälle haben wir bereits Informationen und Merkblätter für Sie zum Download erstellt. Sollten Sie zu Ihrem speziellen Fall nicht genügend Informationen finden, sprechen Sie bitte die Gefahrgutbeauftragten an.

Tipp: Informieren Sie sich auch bei unseren Vorträgen der „Seminarreihe Sicherheit und Gesundheitsschutz“