§ 6 Gliederung des Studiums

Das Studium besteht aus:

(1) einem viersemestrigen Master-Studiengang, der nicht untergliedert ist. Als Vertiefung werden drei Studienschwerpunkte gemäß § 10 Abs. 1 angeboten. Die Studierenden müssen einen der drei
Studienschwerpunkte wählen und ihre Wahl dem Prüfungsamt mit der Meldung zur ersten Modulprüfung schriftlich anzeigen.

(2) Im Masterstudium liegen die Bildungsschwerpunkte

• auf der fachspezifischen Bildung in den gewählten Studienschwerpunkten
• auf der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und
• auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.

(3) An die bestandene Masterprüfung kann sich ein Promotionsstudium anschließen.

(4) Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung belegt werden.