§ 6 Gliederung des Studiums
Das Studium besteht aus:
(1) einem viersemestrigen Master-Studiengang, der nicht untergliedert ist. Als Vertiefung werden drei Studienschwerpunkte gemäß § 10 Abs. 1 angeboten. Die Studierenden müssen einen der drei
Studienschwerpunkte wählen und ihre Wahl dem Prüfungsamt mit der Meldung zur ersten Modulprüfung schriftlich anzeigen.
(2) Im Masterstudium liegen die Bildungsschwerpunkte
• auf der fachspezifischen Bildung in den gewählten Studienschwerpunkten
• auf der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und
• auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
(3) An die bestandene Masterprüfung kann sich ein Promotionsstudium anschließen.
(4) Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung belegt werden.