Forschung


Ambulante, teilstationäre und gemeindenahe Versorgung in der Forensik – Bedarf und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten


Ansprechpartnerin: Larissa Landwehr

In der Allgemeinpsychiatrie setzt man neben der Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Kliniken schon seit Langem auch auf eine ambulante beziehungsweise teilstationäre sowie eine gemeindenahe Versorgung. Demgegenüber wird in der forensischen Psychiatrie noch immer an einer zentralisierten Unterbringung in geschlossenen und teils hochgesicherten Einrichtungen festgehalten. Durch lange Unterbringungsdauern und teils erhebliche Überbelegungen gerät die Forensik dabei zusehends unter Druck. Das Projekt erkundet auch deswegen die Möglichkeiten einer weiteren Angleichung der forensischen Versorgung an die Allgemeinpsychiatrie. Mithilfe von Experteninterviews wird in einem ersten Schritt eine Bedarfsanalyse durchgeführt. In einem zweiten Schritt wird das Projekt rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten und dabei insbesondere der Frage nachgehen, ob die Einführung offener und gemeindenaher Behandlungskonzepte mit den geltenden maßregelrechtlichen Bestimmungen vereinbar wäre oder sich ein gesetzlicher Reformbedarf ergibt.


Prävention und Bewältigung der Delinquenz strafunmündiger Kinder


Ansprechpartnerin: Christina Rueß

Das Projekt zielt darauf ab, die bestehenden Herausforderungen und Möglichkeiten im Umgang mit der Delinquenz strafunmündiger Kinder zu untersuchen sowie gegebenenfalls Verbesserungs- und Reformbedarf aufzuzeigen. Während rechtspolitisch in diesem Zusammenhang immer wieder die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze gefordert wird, wählt das Projekt bewusst einen breiteren Ansatz und lenkt seinen Blick auf das gesamte (kriminalpräventive) Versorgungssystem. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Teilrechtsordnungen – wie dem Kinder- und Jugendhilferecht, dem Familienrecht und dem Jugendstrafrecht – sowie der Rolle der beteiligten Institutionen.


Erfahrungen, beruflicher Alltag und Sicherheit in der Bewährungshilfe (EbASiB). Eine kriminologische Studie unter Bewährungshelfer:innen


Ansprechpartnerin: Elena Schaffeld

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 20.06.2023 erneut die Bedeutung eines am Stand der Wissenschaft ausgerichteten Resozialisierungskonzepts hervorgehoben. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass die Zwecke der strafrechtlichen Sanktionen und insbesondere die Wiedereingliederung von Straftäter:innen mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln gesichert sind. Der Bewährungshilfe kommt an dieser Stelle eine zentrale Rolle zu.
Die Befragung wird in Kooperation mit dem DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. durchgeführt.